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Änderung des Bebauungsplans „Teiländerung Kleingemünd“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Stadt Neckargemünd in seiner öffentlichen Sitzung am 23.09.2025 beschlossen hat, den Bebauungsplan „Kleingemünd“ für den Bereich des Grundstücks mit der Flurstücknummer 5158 (Teilfläche) zu ändern.
Der Bebauungsplan „Teiländerung Kleingemünd“ wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt.
Das Plangebiet umfasst das Grundstück Kurpfalzstraße 34, Flurstück 5158 (Teilfläche) und wird wie im Folgenden dargestellt umgrenzt. Maßgebend ist der Lageplan der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom Mai 2025).

Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geringfügige Erweiterung des vorhandenen dm-Marktes im Zuge anstehender Renovierungsmaßnahmen geschaffen werden.

Öffentliche Auslegung / Veröffentlichung

Der Entwurf des Bebauungsplans „Teiländerung Kleingemünd“ bestehend aus
- Entwurf Bebauungsplan „Teiländerung Kleingemünd“, Stand 08.05.2025
- Begründung, Stand Mai 2025
wird hier während der Dauer der nachfolgenden Frist von 09.01.2026 bis einschließlich 10.02.2026 veröffentlicht.

Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen, zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, im Rathaus der Stadt Neckargemünd Bahnhofstraße 54, 69151 Neckargemünd, während der üblichen Öffnungszeiten des Bürgerbüros (Mo, Di, Mi, Fr jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Do von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) öffentlich ausgelegt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse bauverwaltung@neckargemuend.de  übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Gemeinde abgegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB stattfindet. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Stellungnahmefrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Teiländerung Kleingemünd“ unberücksichtigt bleiben können.