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Pressemitteilungen

Pressemitteilungen der Stadt Neckargemünd in chronologischer Reihenfolge.

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Wohnsitz jetzt bequem online anmelden Meldung vom 10. Juli 2026

Die Stadt Neckargemünd erweitert ihr digitales Serviceangebot: Ab sofort ist die elektronische Wohnsitzanmeldung möglich. Bürgerinnen und Bürger können ihren neuen Hauptwohnsitz damit einfach und bequem von zu Hause aus online anmelden – ohne persönlichen Termin im Bürgerbüro.

Für die Online-Anmeldung werden ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion sowie die AusweisApp benötigt. Nach der Anmeldung im Online-Dienst werden die erforderlichen Daten eingegeben und elektronisch übermittelt. Die Bearbeitung dauert in der Regel nur etwa fünf Minuten. Anschließend erhält man eine elektronische Meldebestätigung.

Die Anmeldung des neuen Wohnsitzes muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen. Die elektronische Wohnsitzanmeldung steht sowohl für volljährige Einzelpersonen als auch für Familien zur Verfügung, wenn alle gemeinsam umziehen.
 
Alle Informationen zur elektronischen Wohnsitzanmeldung, sowie den Link, gibt es unter:
www.neckargemuend.de/ewa

Bauarbeiten im Streckennetz der Bahn vom 1. August 2026 bis 10. September 2026 Meldung vom 10. Juli 2026

Im Zeitraum vom Samstag, 1. August 2026, bis Donnerstag, 10. September 2026 kommt es aufgrund von Bauarbeiten im Streckennetz der Linie S7 zu Teilausfällen mit Ersatzverkehr sowie geänderte Fahrzeiten zwischen Neckargemünd und Sinsheim. 

Detailangaben und Aushänge zu den baubedingten Fahrplanänderungen sind im Bauinformationsportal unter www.bauinfos.deutschebahn.com abrufbar.


Auf dieser Website können Sie auch kostenlos einen E-Mail-Newsletter für individuell gewählte Strecken abonnieren.
Reisende können bei der Deutschen Bahn die aktuellen Verbindungen in der Reiseauskunft auf m.bahn.de, in der DB Navigator-App und bei www.bahn.de/Reiseauskunft abrufen.

Grillstellen im gesamten Kreisgebiet ab dem 10. Juli 2026 bis auf Weiteres gesperrt Meldung vom 08. Juli 2026

Nachdem zum 19. Juni 2026 bereits die Grillstellen in den Wäldern der Rheinebene geschlossen werden mussten, weitet das Kreisforstamt als Untere Forstbehörde diese Schutzmaßnahme nun auf das gesamte Gebiet des Rhein-Neckar-Kreises aus.   „Wir wollten zunächst noch etwas abwarten in den Regionen des Kreises, die im Vergleich zum Rheintal etwas kühler und weniger waldbrandgefährdet sind. Leider gibt es im Moment keine Aussicht auf Regen, und das lässt in der gesamten Region die Waldbrandgefahr ansteigen. Deshalb müssen wir nun ab einschließlich Freitag, 10. Juli, alle Feuerstellen in den Wäldern des gesamten Kreisgebiets schließen“, erklärt Manfred Robens, Leiter des Kreisforstamtes, die Maßnahme. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung abrufbar.    Nach der letzten Hitzewelle haben sich die Temperaturen zwar wieder normalisiert, der Regen fiel allerdings bis auf einige Gewitterzellen spärlich aus. Der Deutsche Wetterdienst weist in seinem Waldbrandgefahrenindex ab 10. Juli die Gefahrenstufe 4 für den Rhein-Neckar-Kreis aus. Die maximal mögliche Gefahrenstufe beträgt 5. Mit Stufe 4 wird die Waldbrandgefahr bereits als hoch eingestuft. Schon kleinste Glutreste oder Funken können trockenes Gras, Laub oder Bodenvegetation entzünden und sich bei den derzeitigen Bedingungen rasch zu einem Waldbrand entwickeln. Um einem solchen möglichen Waldbrand vorzubeugen, sperrt daher die Untere Forstbehörde die Feuerstellen und Grillplätze bis auf Weiteres. 
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Vollsperrung der Kreisstraße 4103 zwischen Haag und dem Neckarhäuserhof am 07. Juli 2026 Meldung vom 01. Juli 2026

Wegen Holzerntemaßnahmen muss die Kreisstraße (K) 4103 zwischen Haag und dem Neckarhäuserhof am Dienstag, 7. Juli, voll gesperrt werden. Darauf weist das Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises hin. Die Sperrung betrifft die Finsterbachstraße und gilt voraussichtlich von 8 bis 15 Uhr. Während dieser Zeit ist die Straße für den gesamten Verkehr gesperrt. Dies betrifft neben Kraftfahrzeugen auch Radfahrende sowie Fußgängerinnen und Fußgänger. Eine Durchfahrt ist in diesem Zeitraum nicht möglich. Eine Umleitung wird nicht ausgeschildert. Das Kreisforstamt bittet alle Verkehrsteilnehmenden und Anwohnenden um Verständnis für die notwendigen Arbeiten und die damit verbundenen Einschränkungen.