
Flächennutzungsplan
Aufgabe der Flächennutzungsplanung
Mit Hilfe der Flächennutzungsplanung soll der städtebaulichen Entwicklung auf dem Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckargemünd (Mitglieder: Neckargemünd, Bammental, Gaiberg, Wiesenbach) ein ordnender Rahmen gesetzt werden. Der Flächennutzungsplan bildet als Bauleitplan die Grundlage für die Erstellung von einzelnen Bebauungsplänen. Rechtlich hat er keine Außenwirkung, sondern bewirkt lediglich eine interne Selbstbindung der Kommunen. Deshalb kann aus ihm auch direkt kein Baurecht hergeleitet werden.
Sinn und Zweck ist die Darstellung der Bauplanung auf der gesamten Gemarkungsfläche als Übersichtsplan. Daher sind die Darstellungen der verschiedenen Nutzungen – auch wenn die Grundstücksgrenzen zur Orientierung unterlegt sind - nicht unbedingt als parzellenscharf zu verstehen.
Der Flächennutzungsplan (FNP) kann einschließlich der Begründung, der Genehmigung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung beim Rathaus Neckargemünd, Bahnhofstraße 54 in 69151 Neckargemünd – Fachbereich 5 Bauwesen & Recht - und zusätzlich in den Rathäusern von Bammental, Gaiberg und Wiesenbach – während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Zum Download: Aktueller Flächennutzungsplan
- Gesamtplan (3,6 MB)
Hinweise:
Das Landratsamt Rhein - Neckar – Kreis hatte die vom Gemeindeverwaltungsverband Neckargemünd am 01.12.2010 in öffentlicher Sitzung beschlossene 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) mit Schreiben vom 02.05.2011 auf Grund von § 6 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Zum Download: Planunterlagen Stand 2010
- Neckargemünd Kernstadt (1,7 MB)
- Neckargemünd - Stadtteil Dilsberg (1,1 MB)
- Neckargemünd - Stadtteil Mückenloch (652 KB)
- Neckargemünd - Stadtteil Waldhilsbach (1,9 MB)
- Bammental (1,9 MB)
- Gaiberg (2,3 MB)
- Wiesenbach (1,5 MB)
- Schriftlicher Teil (3,1 MB)
1. Änderung der 2. Fortschreibung
Die 1. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) wurde 2016 genehmigt. Für den räumlichen Geltungsbereich des FNP ist der Lageplan in der Fassung vom 15.11.2014 maßgeblich. Die 1. Änderung der 2. Fortschreibung des FNP wird mit der Bekanntmachung am 24. Juni 2016 wirksam. Im übrigen gelten die Festsetzungen der 2. Fortschreibung fort.
Zum Download: Planunterlagen der 1. Änderung der 2. Fortschreibung des FNP
- Neckargemünd Kernstadt (1,3 MB)
- Gaiberg (1,4 MB)
- Schriftlicher Teil (683 KB)
Aktualisierung der Planunterlagen 2020
Durch die Aufstellung von vier Bebauungsplänen der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in Bammental und Neckargemünd ergab sich der Bedarf, den Flächennutzungsplan nachträglich im Zuge einer Berichtigung anzupassen. Bei drei weiteren Flächen in Neckargemünd und Wiesenbach wurde die Wandlung von „Planung“ in „Bestand“ dokumentiert. Zur besseren Übersicht wurde zusätzlich die „1. Änderung der zweiten Fortschreibung 2014“ – diese betrifft insbesondere die Gemeinde Gaiberg - im Gesamtplan dargestellt.
Die betroffenen Flächen sind in den Anlagen 1 und 2 einzeln aufgeführt. Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bebauungsplänen keine Anwendung finden; sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und bedarf nicht der Genehmigung.
- Anlage 1 und Anlage 2 (2,4 MB)
2. Änderung der 2. Fortschreibung
3. Änderung der 2. Fortschreibung: Bereich Wiesenbach (Freiflächensolaranlage, Windpark Langenzell)
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Neckargemünd hat in ihrer Sitzung am 13.11.2024 die Aufstellung der 3. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Bereich der Gemeinde Wiesenbach, Freiflächensolaranlage und Windpark Langenzell, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird mit dieser Veröffentlichung ortsüblich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
In der selben Sitzung hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Neckargemünd die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Geltungsbereich
Das Plangebiet gliedert sich in zwei Teilbereiche:
- Ein Teilbereich umfasst eine Fläche von ca. 26,1 ha östlich des Neubaugebietes Langenzeller Buckel zwischen der Landesstraße L 532 und dem Haidenwald bis westlich des Aussiedlerhofes Langenzell. Geplant ist hier die Errichtung einer Freiflächensolaranlage.
- Der zweite Teilbereich befindet sich östlich von Langenzell südlich und nördlich der Landesstraße L 532 und umfasst insgesamt eine Fläche von 83,1 ha. Geplant ist hier die Errichtung eines Windparks.
Dieser Teilbereich ist nochmals in zwei Teilflächen unterteilt. Die Teilfläche 1 befindet sich zwischen der Landesstraße L 532 im Süden und dem Haidenwald nördlich. Die Teilfläche 2 befindet sich südlich der Landesstraße L 532 und grenzt an den Stiftswald von Lobenfeld.
Der Teilbereich 1 „Solarenergie“ wird begrenzt
- im Nordwesten: durch die südöstliche Grenze der Flurstücke 3009 und 3049/1,
- im Nordosten: durch eine Linie 130 m nordöstlich der südwestlichen Grenze des Flurstücks 3021,
- im Süden: durch die nördliche Grenze der Landesstraße L 532, Flurstück 3024
- im Westen: durch die östliche Grenze des Flurstücks 3009.
Der Teilbereich 2 „Windenergie“, Teilfläche Nord, wird begrenzt
- im Norden: durch die südliche Grenze des Flurstücks 3049,
- im Osten: durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 967 und 968 der Gemarkung Lobenfeld,
- im Süden: durch die nördliche Grenze des Flurstücks 3041/1,
- im Westen: durch die nördliche bzw. östliche Grenze des Flurstücks 3037 bzw. eine Linie im Abstand von 600 m zum Schloss Langenzell.
Der Teilbereich 2 „Windenergie“, Teilfläche Süd, wird begrenzt
- im Norden: durch eine Linie 100 m südlich der südlichen Grenze des Flurstücks 3024/1 (Landesstraße L 532) bzw. eine Linie im Abstand von 600 m zum Schloss Langenzell,
- im Osten: durch eine Linie 45 m westlich des Gewässers Schaftriebsgraben bzw. die westliche Grenze des Flurstücks 314 der Gemarkung Lobenfeld,
- im Süden: durch die nördliche Grenze des Flurstücks 3048 sowie durch die nördliche Grenze des Flurstücks 969 der Gemarkung Lobenfeld,
- im Westen: durch die östliche Grenze des Flurstücks 3048.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan:
Zielsetzung der Planung
Zielsetzung der Flächennutzungsplan-Änderung ist die planungsrechtliche Vorbereitung der Errichtung eines Windparks östlich des Schlosses Langenzell an der Gemarkungsgrenze zu Lobenfeld sowie einer Freiflächensolaranlage zwischen der Ortslage Wiesenbach und dem Hofgut Langenzell.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Vorentwurf der 3. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Bereich der Gemeinde Wiesenbach, Freiflächensolaranlage und Windpark Langenzell, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung mit Umweltbericht, der Artenschutzrechtlichen Vorprüfung „Windpark Wiesenbach“ sowie diesem Veröffentlichungstext, konnten gemäß § 3 Abs. 1 BauGB während der Zeit vom 10.03.2025 bis einschließlich 16.04.2025 auf der Internetseite der Stadt Neckargemünd unter www.neckargemuend.de/start/wirtschaft/flaechennutzungsplan.de eingesehen werden. Alle Unterlagen lagen zudem im genannten Zeitraum im Rathaus Neckargemünd, Bahnhofstraße 54, 69151 Neckargemünd, Aushangbrett im Foyer des Bürgerbüro, während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus. Es bestand die Möglichkeit der Erörterung.

Dilsberg
Mückenloch
Waldhilsbach
