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Parken in Neckargemünd

Einfahrt zum Parkhaus Pflughof am Menzerpark

Öffentliche Parkplätze und -gebühren

Parkraumbewirtschaftung - Kostenpflichtige Parkplätze

Die aktuelle Parkgebührensatzung mit den Standorten der Parkplätze und Gebühren finden Sie unter Ortsrecht.

Seit dem 01.01.2015 werden in Neckargemünd auf verschiedenen Straßen und Plätzen der Kernstadt die Parkplätze bewirtschaftet. Dies entspricht den Festsetzungen des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes, das von einer überfraktionellen Arbeitsgruppe des Gemeinderates unter Beteiligung eines Verkehrsgutachters und der Straßenverkehrsbehörde erarbeitet, sowie vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 18.11.2014 beschlossen wurde.

Kostenfreie Kurzzeitparkplätze

Karte der Innenstadt mit eingezeichneten Parkplätzen
  1. Für Parkflächen, die mit einem Parkscheinautomaten ausgestattet sind, betragen die Parkgebühren in der Regel 0,50 € / 30 Min. Im Übrigen gelten die Regelungen laut Beschriftung auf dem jeweiligen Parkscheinautomaten. Dies gilt auch für die Gültigkeit der „Brötchentaste“.
  2. Im Einzelfall können Dauerparkausweise für die Bereiche „Lohplatz“, „Waltscher Platz“ sowie „Rathaus“ im Bürgerbüro erworben werden.

Auf den gekennzeichneten Parkflächen der gesamten Altstadt, vom "Hotel Kredell" bis Stadttor samt Seitenstraßen, gilt: Kurzparken mit Parkscheibe, Höchstparkdauer 30 Minuten, montags bis samstags 8 - 19 Uhr, ansonsten frei.

Bei Großveranstaltungen wie dem Bohrermarkt oder dem Lebendigen Neckar kann es zur Sperrung von Straßen und Parkplätzen kommen. Entsprechende Sperrungen werden jeweils zeitnah in der örtlichen Presse veröffentlicht.

Parkplätze

Parkplatz Anzahl der Plätze Tage von-bis Parkdauer Parkschein/-scheibe/-ausweis
Altstadt        
Hanfmarkt 13 + 1♿ + 2🚕 Montag-Freitag, 7-19 Uhr
Samstag, 7-13 Uhr
30 min. Parkscheibe
Hanfmarkt (in Richtung Lohplatz) 4 + 1♿ Montag-Freitag, 7-19 Uhr
Samstag, 7-13 Uhr
1 Std. Parkscheibe
Hauptstraße ab “Hotel Kredell“ bis Stadttor und Seitenstraßen 13 Montag-Samstag, 8-19 Uhr 30 min. Parkscheibe
An der Friedensbrücke 5 Montag-Freitag, 8-18 Uhr 2 Std. Parkscheibe
Unter der Friedensbrücke 45 + 4♿ + 3🚌     Frei parken
Julius-Menzer-Straße 2 Montag-Freitag, 7-18 Uhr 1 Std. Parkscheibe
Lohplatz 30     Nur mit Dauerparkschein
Mühlgasse 13 Montag-Samstag, 8-19 Uhr 1 Std. Parkscheibe
Neckarlauer 50 Montag-Freitag, 7-19 Uhr Höchstparkdauer 10 Std. Parkschein
Waltscher Platz Parkhausebene 1 und 2 31 + 2♿ Montag-Freitag, 7-22 Uhr Höchstparkdauer
unbegrenzt
Parkschein
Waltscher Platz Parkhausebene 3 19     Nur mit Dauerparkschein
Kleingemünd        
Neckarsteinacherstraße 2-6 7 Montag-Samstag, 8-18 Uhr 1 Std. Parkscheibe
Parkplatz Schwimmbadstraße 110     Frei parken
Schwimmbadparkplatz 30     Frei parken
Uferstraße/Zum Schwanen 20     Frei parken
Weststadt        
Bahnhofsparkplatz 43 + 1♿ Montag-Freitag, 7-19 Uhr Höchstparkdauer unbegrenzt Parkschein
Bahnhofstraße (an der B 37) 18 Montag-Freitag, 7-19 Uhr 1 Std. Parkscheibe
Bahnhofstraße 96 5   2 Std.

Parkscheibe
Falltorstraße 40 Montag-Freitag, 7-19 Uhr 2 Std. Parkscheibe
Güterbahnhof 80 Montag-Freitag, 7-19 Uhr Höchstparkdauer unbegrenzt Parkschein
Jahnstraße 12 Montag-Freitag, 7-19 Uhr 2 Std. Parkscheibe
Wiesenbacher Tal        
Eichendorffstraße 12 Montag-Freitag, 8-18 Uhr 2 Std. Parkscheibe
Wiesenbacher Straße 34-36 9 Montag-Freitag, 7-18 Uhr
Samstag, 7-13 Uhr
1 Std. Parkscheibe
Wiesenbacher Straße 43-45 3 Montag-Freitag, 7-18 Uhr
Samstag, 7-13 Uhr
1 Std.
Parkscheibe
Wiesenbacher Straße 55-63 17 Montag-Freitag, 8-18 Uhr 2 Std. Parkscheibe

Parkhäuser

  • Die Tiefgarage Mühlgasse 8 (Seniorenwohnanlage) mit 12 Parkplätzen - abschließbar (Rolltor) - hat ausschließlich Dauerparkplätze. Die Miete beträgt 65,00 € pro Monat. Vermietung erfolgt durch den Fachbereich 5.
  • Die Tiefgarage Mühlgasse 8/1 mit 33 Stellplätzen hat ausschließlich Dauerparkplätze. Die Miete beträgt 50,00 € pro Monat. Vermietung erfolgt durch den Fachbereich 5.
  • Das Altstadt-Parkhaus (ehemals "Pflughof"), mit 130 Stellplätzen, wird von den Stadtwerken Neckargemünd betrieben. Informationen zu den Bedingungen und Gebühren finden Sie hier.
  • Das Parkhaus Waltscher Platz, mit 50 Parkplätzen, hat sowohl Kurzzeit- als auch Dauerparkplätze. Die Gebühren finden Sie unter Ortsrecht.  

Handwerkerparkausweis

Der Handwerkerparkausweis Metropolregion Rhein-Neckar soll Handwerksbetrieben, vor allem wenn sie häufig an unterschiedlichen Einsatzorten in der Region tätig sind, das Arbeiten erleichtern. Künftig müssen die Betriebe nicht mehr für jeden Ort eine eigene Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen, sondern können den gebietsübergreifenden Handwerkerparkausweis nutzen.

Anträge sind bei der für den Betriebssitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen.