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Barrierfreiheitserklärung

Die Stadt Neckargemünd ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.neckargemuend.de.

Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei: 

  • Unverhältnismäßige Belastung
    • Erstellte PDF-Dokumente können Inhalte enthalten, welche nicht vollständig barrierefrei zur Verfügung stehen. Bei der Neuerstellung bemühen wir uns, diese weitestgehend barrierefrei aufzubereiten. 
    • Teilweise haben Bilder keine Alternativtexte.
  • Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG 
    • Gescannte und auch externe PDF-Dateien, wie beispielsweise Bebauungspläne und andere Planungsunterlagen, können nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden. 
    • Über Links oder iFrames eingebundene Inhalte von Dritten können nichtbarrierefreie Inhalte enthalten.

Für die nicht barrierefreien Inhalte, für die wir derzeit keine barrierefreie Alternative anbieten, können Betroffene jedoch unter den unten genannten Kontaktmöglichkeiten mit uns Kontakt aufnehmen, so dass wir ihnen zu ihrem Anliegen Lösungsmöglichkeiten oder eine persönliche Beratung anbieten können. Darüber hinaus helfen uns Anregungen, unsere Inhalte weiter an die Barrierefreiheit anzupassen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18.11.2024 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen und Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte können bei folgender Stelle eingeholt werden:
Nadine Thiele
Telefon: 06223 804 102
E-Mail: thiele@neckargemuend.de

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren. 
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
 
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
 
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
 
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.