FAQ „Geflüchtet aus der Ukraine – angekommen in Neckargemünd"
Die ersten Menschen, die aus den Kriegsgebieten in der Ukraine geflüchtet sind, kommen zurzeit in Neckargemünd an. Die Hilfsbereitschaft unserer Bürgerinnen und Bürger ist enorm - viele öffnen ihre Häuser und Wohnungen für die Geflüchteten, spenden Geld und Hilfsgüter, und engagieren sich für die Betreuung der schwer traumatisierten Menschen.
Was am dringendsten benötigt wird, welche Behördengänge notwendig sind, und wo Sie weitere Informationen erhalten, finden Sie hier (529 KB).
Wie können wir Geflüchteten aus der Ukraine in Neckargemünd am besten helfen?
Am dringendsten benötigt sind zurzeit Geldspenden. Damit können wichtige Dinge unkompliziert beschafft werden. Sie können mit dem Stichwort „Ukrainehilfe“ Ihre Spende auf eines der städtischen Konten überweisen:
- Sparkasse Heidelberg:
IBAN DE97 6725 0020 0007 0000 14
BIC SOLADES1HDB - Volksbank Neckartal eG:
IBAN DE49 6729 1700 0000 0651 02
BIC GENODE61NGD
Wenn Sie Wohnraum an Geflüchtete vermieten möchten, finden Sie alle wichtigen Informationen in diesem Merkblatt für Vermieter (492 KB).
Kostenzuschuss für Vermieter
Bei der Unterbringung in privaten Zimmern wird gegen Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung ein Pauschalbetrag von 100,00 Euro pro untergebrachter Person gezahlt. Der Gesamtbetrag (z. B. bei einer fünfköpfigen Familie) ist allerdings auf 400,00 Euro pro bewohntem Zimmer gedeckelt. Mit der Pauschale sind sämtliche Kosten abgedeckt. Besondere Nebenkosten werden nicht zusätzlich übernommen.
Antrag auf Kostenzuschuss § 3 AsylbLG herunterladen (162 KB)
Wie lange kann man hier bleiben?
Aufenthalt bis 90 Tage visumfrei gestattet, weitere 90 Tage auf Antrag bei der Ausländerbehörde (Rhein-Neckar-Kreis) möglich -> gilt als „Kurzzeitaufenthalt“, d.h. im Prinzip Touristenstatus.
Wie kommt man an Hilfsleistungen?
Wenn die Geflüchteten Leistungen jeglicher Art benötigen – z.B. Krankenversicherung / medizinische Leistungen, Geld zum Lebensunterhalt, Kindergarten- und Schulbesuch – ist ein Wohnsitz in Deutschland Voraussetzung, d. h. Anmeldung beim Meldeamt auf die Unterkunftsadresse notwendig.
1. Schritt: Anmeldung
Geflüchtete, die aus der Ukraine eingereist sind und eine private Unterkunft in Neckargemünd haben:
Anmeldung im Bürgerbüro, Rathaus Neckargemünd
- Termin im Bürgerbüro vereinbaren hier buchen
- Geflüchtete müssen persönlich kommen, ggf. an Dolmetscher denken!
- Wohnungsgeberbescheinigung ausgefüllt mitbringen hier herunterladen (24 KB)
Geflüchtete, die aus der Ukraine eingereist sind und keine private Unterkunft haben:
Sie müssen für die Registrierung zur Erstaufnahmestelle Durlacher Allee 100 in Karlsruhe und dann in die vorläufige Unterbringung des Kreises – Begleitung sinnvoll!
2. Schritt: Termin beim Integrationsamt
Hier werden erstellt:
1. Formloser Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung. Eine Arbeitsgenehmigung wird automatisch erteilt.
2. Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zur Sicherung des Lebensunterhalts und der medizinischen Versorgung
Zum Termin mitbringen:
- biometrisches Passbild
- ukrainisches Passdokument
- Mietvertrag, wenn vorhanden
- vereinfachter Erstantrag ausgefüllt – Erstantrag herunterladen (103 KB)
- Datenschutzerklärung ausgefüllt – Datenschutzerklärung herunterladen (8 KB) – Informationen zum Datenschutz (219 KB)
- Vermögenserklärung ausgefüllt – Vermögenserklärung herunterladen (294 KB)
3. Schritt: Sicherung des Lebensunterhalts nach erteilter Aufenthaltsgenehmigung
Nach Erhalt einer Fiktionsbescheinigung bzw. dem Aufenthaltstitel können die Anträge bei Jobcenter (wenn arbeitsfähig) oder Sozialamt (nicht arbeitsfähig) gestellt werden.
Antrag Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis
Notwendige Unterlagen
- ausgefüllter Hauptantrag – Antrag herunterladen (1,9 MB) und Ausfüllhilfe ukrainisch herunterladen (738 KB)
- ausgefüllter Anmeldebogen mit ukrainischer Übersetzung – Anmeldebogen herunterladen (3,5 MB)
- Meldebestätigung (im 1. Schritt erhalten)
- Kopien aller Pässe
- Kopien aller Aufenthaltstitel oder Fiktionsbescheinigungen
- Kopie des letzten Bescheids der bisherigen Asylbewerberleistungen und evtl. Einstellungsbescheid
- Bestätigung einer Krankenkasse für die Mitgliedschaft
- Kontoverbindung
- Kopie Mietvertrag
Antrag Sozialamt Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Notwendige Unterlagen
- vereinfachter Antrag SGB XII – hier herunterladen (479 KB)
- Meldebestätigung (im 1. Schritt erhalten)
- Kopien aller Pässe
- Kopien aller Aufenthaltstitel oder Fiktionsbescheinigungen
- Kopie des letzten Bescheids der bisherigen Asylbewerberleistungen
- Kontoverbindung
- Kopie Mietvertrag
Ansprechpartner und weitere Infos
Integrationsmanagement bei der Stadtverwaltung, Frau Rohrer, Tel.: 804-444.
Infoseite des Rhein-Neckar-Kreises
Alle Infos zusammengefasst auf Ukrainisch hier