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Die Wärmewende vor Ort

Kommunale Wärmeplanung in Neckargemünd

Kommunale Wärmeplanung? Was ist das?

Die Bundesregierung hat Ende 2023 das Wärmeplanungsgesetz beschlossen und damit bundesweit alle Kommunen zur Erstellung kommunaler Wärmepläne verpflichtet. In Baden-Württemberg mussten große Kreisstädte bereits bis 31.12.2023 eine abgeschlossene Wärmeplanung vorweisen. Neckargemünd, Mauer und Wiesenbach haben bereits im Winter 2022 den Beschluss zur gemeinsamen Wärmeplanung geschlossen. Da Baden-Württemberg bundesweit als Vorreiter bei der Wärmewende gilt, konnte der „Planungskonvoi“ Neckargemünd-Mauer-Wiesenbach eine Förderung des Landes in Anspruch nehmen und bereits Ende 2023 freiwillig mit der kommunalen Wärmeplanung starten. Die Planung wird im Konvoi erstellt, um Synergieeffekte in den Verwaltungen zu nutzen und um lokale Potenziale erneuerbarer Wärmeversorgung gemeinschaftlich zu ermitteln. Dabei entwickeln Neckargemünd, Mauer und Wiesenbach gemeinsam mit dem erfahrenen Planungsunternehmen GEF Ingenieur AG aus Leimen ihren Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung.

Informationsveranstaltung zum Stand der kommunalen Wärmeplanung in Neckargemünd am 8. April 2024

Die Präsentation können Sie hier als PDF herunterladen (4,8 MB).

Die Stadt Neckargemünd lädt alle Bürgerinnen und Bürger zur ersten Öffentlichkeitsbeteiligung zum Stand der kommunalen Wärmeplanung ein. Der kommunale Wärmeplan dient als strategische Grundlage, um konkrete Entwicklungswege zu finden und die Kommune bei der Wärmeversorgung zukunftsfähig zu machen. Der Auftakt zur kommunalen Wärmeplanung bietet allen Interessierten die Möglichkeit, sich über den aktuellen Stand und den Weg zur Wärmestrategie bis zum Jahr 2040 zu informieren und mit Experten in den Dialog zu treten.

Im Dezember 2023 haben die Stadt Neckargemünd und die Gemeinden Mauer und Wiesenbach zusammen mit dem beauftragten Planungsunternehmen GEF Ingenieur AG aus Leimen den Prozess zur Erstellung der freiwilligen kommunalen Wärmeplanung gestartet. Die Wärmepläne sollen den beteiligten Gemeindeverwaltungen sowie den Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern eine Orientierung geben, wie das Klimaschutzziel der klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2040 ausgestaltet werden kann. Dabei ist der jeweilige Plan auch ein wichtiges Werkzeug für eine nachhaltige Stadtentwicklung. Unmittelbare Auswirkungen auf den Einbau neuer oder den Tausch bestehender Heizungen hat der informelle kommunale Wärmeplan jedoch nicht.

Zur Vorstellung der neuen Planungsaufgabe und ersten Ergebnissen lädt die Stadt Neckargemünd die Bürgerschaft herzlich zur ersten Informationsveranstaltung am Montag, 8. April 2024, von 19:00 bis 21:00 Uhr in der Aula des Schulzentrums (Alter Postweg) ein.

Nach der Vorstellung des aktuellen Stands durch das beauftragte Planungsunternehmen GEF Ingenieur AG haben Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit Fragen zur kommunalen Wärmeplanung zu stellen. „Wir freuen uns auf einen konstruktiven Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern, Vertretern der Wirtschaft sowie allen Interessensgruppen zu diesem frühen Zeitpunkt der Planung“ sagt Bürgermeister Frank Volk, der an diesem Informationsabend ebenfalls dabei sein wird.

Die Kommunen werden regelmäßig über den Fortschritt der kommunalen Wärmeplanung informieren und vor dem Beschluss des kommunalen Wärmeplans Möglichkeiten zur Beteiligung geben.

Der Weg zum kommunalen Wärmeplan

In den ersten Schritten wird der Status Quo der Wärmeversorgung in den drei Kommunen erhoben und die örtlichen Potenziale für erneuerbare Wärmequellen abgeschätzt. Auf dieser Grundlage werden die Kommunen anschließend in so genannte Eignungsgebiete gegliedert, die am ehesten für Einzelheizungen in Gebäuden oder zur gemeinschaftlichen Versorgung mit regenerativen Wärmenetzen geeignet sind. Abschließend werden Maßnahmen für die Kommunen entwickelt, um das Ziel der klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2040 erreichen zu können. Die kommunale Wärmeplanung soll Mitte 2025 durch die Verabschiedung in den Gemeinderäten abgeschlossen werden. Das Projekt wird in enger Zusammenarbeit mit Fachexperten, Energieunternehmen, der Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürgern entwickelt, um sicherzustellen, dass sachdienliche Informationen in den Prozess der Wärmeplanung einfließen.

Wichtig ist, dass der Beschluss des fertigen Wärmeplans weder Planungsbetroffene noch Bürgerinnen und Bürger unmittelbar berührt. Der fertige Wärmeplan gibt Gebäudebesitzern eine Orientierung über die Zukunft der Wärmeversorgung. Darauf aufbauend können Eigentümerinnen und Eigentümer planen, welche Investitionen in die Energieversorgung zu welchem Zeitpunkt die für sie wirtschaftlichste ist. Grundsätzlich gilt: Unmittelbare Auswirkungen auf den Einbau neuer oder den Tausch bestehender Heizungen hat der informelle kommunale Wärmeplan nicht. Hier greift das neue Gebäudeenergiegesetz des Bundes, das seit Januar 2024 im Neubau und erst ab Mitte 2028 in Bestandsgebäuden die Pflicht zur Einbindung von 65 Prozent erneuerbarer Energien bei Heizungen vorschreibt.

Die Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung erfolgt unter enger Einbindung der Öffentlichkeit. Der Stand der einzelnen Arbeitsschritte soll frühzeitig vorgestellt und fortlaufend diskutiert werden. Dazu finden im Frühjahr 2024 die ersten Veranstaltungen in den drei Kommunen statt (in Neckargemünd am 8. April, in Mauer am 16. April, in Wiesenbach am 15. Mai). In den Präsentationen sollen die Ziele der Wärmeplanung sowie die ersten beiden Arbeitsschritte mit ihren aktuellen Ergebnissen vorgestellt werden. Dies sind jeweils die Analyse des Bestandes der aktuellen Wärmeversorgung und die Abschätzung der örtlichen Versorgungsoptionen mit erneuerbaren Energien.

Beratungsangebot der KLiBA

Für die individuelle Beratung zum Heizungstausch und Gebäudeenergiegesetz steht allen Bürgerinnen und Bürgern das kostenfreie und neutrale Beratungsangebot der Energieagentur des Rhein-Neckar-Kreis, KLiBA gGmbH, zur Verfügung: www.kliba-heidelberg.de  Die KLiBA bietet Beratungen bei individuellen technischen Fragestellungen zu Heiztechnik und der Nutzung erneuerbarer Energien. Die Beratungen finden regelmäßig kostenfrei in den Rathäusern statt. Eine Anmeldung ist telefonisch unter 06221 99875-0 möglich.