
Schulkindbetreuung für Grundschulkinder
Betreuung nach der Schule
Grundsätzliche Informationen zur außerschulische Betreuung
Die Anmeldung für die außerschulische Betreuung erfolgt verbindlich für ein komplettes Schuljahr und endet automatisch mit Ablauf eines Schuljahres zum 31.07. Eine Kündigung während des lau-fenden Schuljahres ist nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Umzug, Schulwechsel) nach Rücksprache mit der Stadtverwaltung Neckargemünd möglich.
Bereits für das laufende Schuljahr 2025/2026 wurde die Entgeltordnung durch den Beschluss des Gemeinderats vom 29.07.2025 entsprechend angepasst.
Der Betreuungsbedarf ist zukünftig jährlich neu bis zum Stichtag 15.03. für das kommende Schuljahr neu anzumelden. Dies betrifft ausdrücklich auch die Ferienbetreuung.
Kinder, die einen Rechtsanspruch auf ganztägige Grundschulbetreuung haben, erhalten bevorrechtigt Betreuungsplätze. Allen anderen Kindern soll ein adäquates Betreuungsangebot im Rahmen einer freiwilligen Leistung der Stadt Neckargemünd gemacht werden.
Anhand der Vorlage der Arbeitgeberbescheinigungen soll vorrangig Berufstätigen ein adäquates Betreuungsangebot gemacht werden. Hierdurch soll dem Wunsch nach einer guten Vereinbarkeit von Familie und Beruf in besonderer Weise Rechnung getragen werden. Daher ist zukünftig im Rahmen der Anmeldung der Betreuungsbedarfe seitens des/der Personensorgeberechtigten ein Nachweis über die Beschäftigung und deren Umfang zu erbringen. Als Beschäftigte zählen Personensorgeberechtigte, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Arbeit suchen, in einer Bildungsmaßnahme/Schulausbildung/Hochschulausbildung sind oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhalten.
Anmeldung
Ab dem 15.11.2025 haben Sie die Möglichkeit Ihr Kind/Ihre Kinder hier für die außerschulische Betreuung im Schuljahr 2026/2027 anzumelden. Die Anmeldefrist läuft bis zum 15.03.2026. Das Anmeldedatum spielt bei der Platzvergabe keine Rolle (kein „wer zuerst kommt-mahlt zuerst Prinzip“).
Eine frühzeitige Anmeldung der Bedarfe Ihrerseits ermöglicht uns jedoch ein frühzeitiges Erkennen der tatsächlichen Bedarfe und eine frühzeitige Planung von Personal und Räumlichkeiten und somit auch eine schnellere Rückmeldung im Rahmen der abschließenden Platzvergabe. Diese ist selbstverständlich erst nach Ablauf der Anmeldefrist (15.03.2026) möglich.
Bitte bedenken Sie, dass es sich nicht um eine Voranmeldung handelt, sondern um eine verbindliche Anmeldung des Betreuungsbedarf für das komplette Schuljahr. Eine genaue Abwägung und zielgerichtete Anmeldung der tatsächlichen Betreuungsbedarfe hilft uns dabei, Ihrem Kind ein bestmögliches Betreu-ungsangebot zu machen. Daher sind wir hier auch auf Ihre Unterstützung angewiesen.
Anmeldeinfos herunterladen (163 KB)
Arbeitgeberbescheinigung herunterladen (146 KB)
Ferienbetreuung
Die Ferienbetreuung für Grundschulkinder wird zentral an der Grundschule Neckargemünd angeboten und steht allen Grundschulkindern aus Neckargemünd und denen der Ortsteile offen. Auch im Rahmen der Ferienbetreuung erhalten Kinder, die einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben, bevor-rechtigt Plätze, da der Rechtsanspruch ausdrücklich auch die Ferienzeiten beinhaltet.
Die Anmeldung zur Ferienbetreuung ist ebenfalls verbindlich und erfolgt im Rahmen der Anmeldung für die außerschulische Betreuung auf der Homepage der Stadt Neckargemünd. Die Anmeldefrist hierfür ist ebenfalls der 15.03.2026.
Die Ferienbetreuung wird in allen Ferien mit Ausnahme der Weihnachtsferien sowie der 3. und 4. voll-ständigen Ferienwoche der Sommerferien (im Schuljahr 2026/2027: KW 34 und 35) angeboten, sofern entsprechende Betreuungsbedarfe angemeldet werden.
Das Angebot der Ferienbetreuung ist nur wochenweise buchbar. Die Buchung einzelner Betreuungstage ist nicht möglich.
Hort an der Grundschule Neckargemünd
Leitung: Melanie Mayer-Riahi
Hort an der Grundschule
Banngartenstraße 16
69151 Neckargemünd
Tel.: +49 6223 7299270
Fax: +49 6223 7299275
E-Mail
- Anmeldung zur Ferienbetreuung für Grundschüler (144 KB)
- Die Entgeltordnung für die außerschulische Betreuung finden Sie auf unserer Ortsrechts-Seite.

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