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6. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Bereich der Gemeinde Bammental, Einzelhandel Nahversorgung an der Reilsheimer Straße Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteili-gung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Neckargemünd hat in ihrer Sitzung am 13.05.2026 die Aufstellung der „6. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Bereich der Gemeinde Bammental, Einzelhandel Nahversorgung an der Reilsheimer Straße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen

In der Sitzung am 13.05.2026 hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Neckargemünd zugleich den Vorentwurf der „6. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Bereich der Gemeinde Bammental, Einzelhandel Nahversorgung an der Reilsheimer Straße“ angenommen und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Geltungsbereich

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,0 ha zwischen der Reilsheimer Straße und der Elsenz in Bammental.

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung wird begrenzt

  • im Norden: durch die Elsenz,
  • im Osten: durch die rückwärtige Kante der Grundstücke der Bebauung entlang des Alten Bachwegs,
  • im Süden: durch die Reilsheimer Straße (Kreisstraße K 4160),
  • im Westen: durch den westlichen Rand der Bebauung eines früheren Kartoffelverarbeitungsbetriebs, Reilsheimer Straße 52-56.

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan:

Zielsetzung der Planung

Zielsetzung der Flächennutzungsplan-Änderung ist die planungsrechtliche Vorbereitung für eine räumliche Verlagerung eines Vollsortimentmarkts in Bammental sowie für die ergänzende Ansiedlung eines Drogeriemarkts. 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Vorentwurf der „6. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Bereich der Gemeinde Bammental, Einzelhandel Nahversorgung an der Reilsheimer Straße“, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung mit Umweltbericht sowie der zum Vorhaben erstellten Auswirkungsanalyse,
können zusammen mit diesem Veröffentlichungstext gemäß § 3 Abs. 1 BauGB während der Zeit vom 29.05.2026 bis einschließlich 03.07.2026 (Veröffentlichungsfrist) auf der Internetseite der Stadt Neckargemünd eingesehen werden.

Alle Unterlagen liegen zudem im genannten Zeitraum 

  • im Rathaus Neckargemünd, Bahnhofstraße 54, 69151 Neckargemünd, im Foyer,
  • im Bürgermeisteramt Bammental, Hauptstraße 71, 69245 Bammental, Zimmer 23
  • Im Rathaus der Gemeinde Gaiberg, Hauptstraße 44, Bürgerbüro,
  • im Rathaus der Gemeinde Wiesenbach, Hauptstraße 26, 69257 Wiesenbach, im Bürgerbüro, Zimmer Nr. 4,

während der jeweils üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus. Es besteht die Möglichkeit der Erörterung.

Es wird darauf hingewiesen, dass

  1. Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  2. Stellungnahmen elektronisch an den Gemeindeverwaltungsverband Neckargemünd, (E-Mail-Adresse: bauverwaltung@neckargemuend.de) übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg beim Gemeindeverwaltungsverband Neckargemünd, Bahnhofstraße 54, 69151 Neckargemünd, abgegeben werden können (zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift),
  3. eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Neckargemünd, den 13.05.2026
gez. Jan Peter Seidel, Verbandsvorsitzender