
3. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Bereich der Gemeinde Wiesenbach, Freiflächensolaranlage Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Neckargemünd hat in ihrer Sitzung am 13.11.2024 die Aufstellung der 3. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Bereich der Gemeinde Wiesenbach, Freiflächensolaranlage und Windpark Langenzell, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
In der Sitzung am 13.05.2026 hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Neckargemünd eine Trennung der Verfahren zur Freiflächensolaranlage und zum Windpark Langenzell in Wiesenbach beschlossen. Über die zur Freiflächensolaranlage eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde abgewogen. Der Entwurf der „3. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Bereich der Gemeinde Wiesenbach, Freiflächensolaranlage“ wurde angenommen und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Geltungsbereich
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 26,1 ha östlich des Neubaugebietes Langenzeller Buckel zwischen der Landesstraße L 532 und dem Haidenwald bis westlich des Aussiedlerhofes Langenzell.
Das Plangebiet wird begrenzt
- im Nordwesten: durch die südöstliche Grenze der Flurstücke 3009 und 3049/1,
- im Nordosten: durch eine Linie 130 m nordöstlich der südwestlichen Grenze des Flurstücks 3021,
- im Süden: durch die nördliche Grenze der Landesstraße L 532, Flurstück 3024
- im Westen: durch die östliche Grenze des Flurstücks 3009.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan:
Zielsetzung der Planung
Zielsetzung der Flächennutzungsplan-Änderung ist die planungsrechtliche Vorbereitung der Errichtung einer Freiflächensolaranlage zwischen der Ortslage Wiesenbach und dem Hofgut Langenzell.
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf der 3. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Bereich der Gemeinde Wiesenbach, Freiflächensolaranlage, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung mit Umweltbericht,sowie folgende, nach Einschätzung des Gemeindeverwaltungsverbands wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 11.09.2025 mit Aussagen zu Vorkommen besonders oder streng geschützter Arten sowie zu den erforderlichen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen
- Vorprüfung der Natura 2000 Verträglichkeit mit Aussagen zu möglichen Auswirkungen auf das angrenzende FFH-Gebiet „Steinachtal und Kleiner Odenwald vom 19.12.2024,
- Blendgutachten vom 07.07.2025 mit Aussagen zu möglichen Blendwirkungen der geplanten Solaranlage,
- Stellungnahme des Regierungspräsidiums Karlsruhe, Stabsstelle für die Energiewende, Windenergie und Klimaschutz (StEWK) vom 06.03.2025 zu den Klimaschutzziele des Landes Baden-Württemberg,
- Stellungnahme des Verbands Region Rhein-Neckar vom 07.03.2025 zu raumordnerischen Vorrang- und Vorbehaltsgebietsausweisungen, hier insbesondere zur Lage in einem Regionalen Grünzug, einem eines Vorbehaltsgebiet für Naturschutz und Landschaftspflege und einem Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz,
- Stellungnahme des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis, Wasserrechtsamt, vom 04.03.2025 zum Grundwasserschutz, zur Lage in einem Wasserschutzgebiet, zu Gewässerrandstreifen, zur Starkregengefährdung, zum Bodenschutz, zur Erosionsgefährdung und zur Inanspruchnahme landwirtschaftlich hochwertiger Bodenflächen,
- Stellungnahme des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis, Untere Naturschutzbehörde, vom 11.03.2025 zur Lage im Naturpark Neckartal-Odenwald, zum Verlust einer Mähwiesenfläche, zum angrenzenden FFH-Gebiet, zu pauschal geschützten Biotopen und zu Belangen des Artenschutzrechts,
- Stellungnahme des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis, Untere Forstbehörde, vom 10.03.2025 zum Abstand zum angrenzenden Wald,
können zusammen mit diesem Veröffentlichungstext gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Zeit vom 29.05.2026 bis einschließlich 03.07.2026 (Veröffentlichungsfrist) auf der Internetseite der Stadt Neckargemünd unter eingesehen werden.
Alle Unterlagen liegen zudem im genannten Zeitraum
- im Rathaus Neckargemünd, Bahnhofstraße 54, 69151 Neckargemünd, im Foyer,
- im Bürgermeisteramt Bammental, Hauptstraße 71, 69245 Bammental, Zimmer 23 Im Rathaus der Gemeinde Gaiberg, Hauptstraße 44, Bürgerbüro,
- Im Rathaus der Gemeinde Gaiberg, Hauptstraße 44, Bürgerbüro,
- im Rathaus der Gemeinde Wiesenbach, Hauptstraße 26, 69257 Wiesenbach, im Bürgerbüro, Zimmer Nr. 4,
während der jeweils üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus. Es besteht die Möglichkeit der Erörterung.
Es wird darauf hingewiesen, dass
- Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- Stellungnahmen elektronisch an den Gemeindeverwaltungsverband Neckargemünd, (E-Mail-Adresse: bauverwaltung@neckargemuend.de) übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg beim Gemeindeverwaltungsverband Neckargemünd, Bahnhofstraße 54, 69151 Neckargemünd, abgegeben werden können (zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift),
- dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern der Gemeindeverwaltungsverband Neckargemünd deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
- eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Neckargemünd, den 13.05.2026
gez. Jan Peter Seidel, Verbandsvorsitzender

Dilsberg
Mückenloch
Waldhilsbach
