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„Gestaltungssatzung Altstadt 2026“

Öffentliche Bekanntmachung: Änderung der bestehenden „Gestaltungssatzung Altstadt“ in „Gestaltungssatzung Altstadt 2026“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Stadt Neckargemünd in seiner öffentlichen Sitzung am 28.04.2026 beschlossen hat, die bestehenden „Gestaltungssatzung Altstadt“ in „Gestaltungssatzung Altstadt 2026“ zu ändern.

Die Änderung der „Gestaltungssatzung Altstadt 2026“ wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt.
Das Satzungsgebiet wird wie im Folgenden dargestellt umgrenzt:

Auszug/Abgrenzung Geltungsbereich

Ziele und Zwecke der Planänderung

Die Überarbeitung der „Gestaltungssatzung Altstadt“ ist notwendig, um die gewachsene Baukultur angesichts veränderter rechtlicher, gesellschaftlicher und gestalterischer Anforderungen weiterhin wirksam zu schützen.
Seit dem Erlass der bisherigen Satzung haben sich Rahmenbedingungen weiterentwickelt und so wurde unter anderem die Landesbauordnung aktualisiert, mit der bundespolitischen Vorgabe zur Klimaanpassung und Nutzung erneuerbarer Energien.

Öffentliche Auslegung / Veröffentlichung

Der Entwurf der „Gestaltungssatzung Altstadt 2026“ mit Stand vom 19.03.2026 bestehend aus
 
Entwurf Satzungstext,
Abgrenzung Satzungsgebiet 2017-2026,
Abgrenzung Satzungsgebiet Anlage 1,
Auflistung Flurstücke Satzungsgebiet Anlage 1,
Anzeige für verfahrensfreie Vorhaben Anlage 2,
Begründung Anlage 3 und
Prinzipskizzen Anlage 4,
 
wird vom 15.05.2026 bis einschließlich 19.06.2026 veröffentlicht.

Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen, zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, im Rathaus der Stadt Neckargemünd Bahnhofstraße 54, 69151 Neckargemünd, während der üblichen Öffnungszeiten des Bürgerbüros (Mo, Di, Mi, Fr jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Do von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) öffentlich ausgelegt.
 
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse bauverwaltung@neckargemuend.de  übermittelt werden.
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Gemeinde abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
 
Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB stattfindet.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Stellungnahmefrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Gestaltungssatzung Altstadt“ unberücksichtigt bleiben können.

Neckargemünd, 28.04.2026
gez. Jan PEter Seidel