
Leistungen
Sie benötigen Hilfe bei Behördengängen, Formularen und sonstigen Formalitäten? Der Leistungskatalog aus dem Serviceportal Baden-Württemberg bieten Ihnen die notwendigen Informationen.
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Sterbefall im Ausland - Aufnahme in das deutsche Sterberegister beantragen
Die Aufnahme eines ausländischen Sterbefalls in das deutsche Sterberegister ist beispielsweise von Vorteil, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine deutsche Sterbeurkunde benötigen.
Hinweis: Sie sind nicht verpflichtet, Sterbefälle im Ausland in Deutschland nachbeurkunden zu lassen.
Als Nachweis des Sterbefalls gelten auch ausländische Sterbeurkunden.
Zuständige Stelle
- das Standesamt des Wohnortes oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes der im Ausland gestorbenen Person
- Ergibt sich daraus keine Zuständigkeit: das Standesamt des Wohnortes oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes der antragsstellenden Person
- Ergibt sich auch danach keine Zuständigkeit: das Standesamt I in Berlin
Leistungsdetails
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
15.05.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

Dilsberg
Mückenloch
Waldhilsbach
