
Leistungen
Sie benötigen Hilfe bei Behördengängen, Formularen und sonstigen Formalitäten? Der Leistungskatalog aus dem Serviceportal Baden-Württemberg bieten Ihnen die notwendigen Informationen.
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Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen
Mit der Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze ohne oder mit einem Abschlag bis zu 10,8 Prozent erhalten.
Bevor Sie Ihren Rentenantrag einreichen, sollten Sie Ihren Versicherungsverlauf klären. So können Sie eventuell fehlende rentenrechtliche Zeiten ergänzen und eine Kontenklärung durchführen lassen (die Sie bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen können).
Hinweis: Der Rentenanspruch besteht auch weiterhin, wenn während des Bezugs der Rente Ihre Schwerbehinderteneigenschaft aufgehoben wird.
Onlineantrag und Formulare
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Ihr Rentenkonto online im Kundenportal
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg bietet die Möglichkeit, direkt auf das eigene Rentenkonto zuzugreifen, zum Beispiel um seriöse Planungsdaten für eine zusätzliche private Altersvorsorge abzurufen.
- Online-Services der Deutschen Rentenversicherung
- Rentenbeginnrechner
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen Formulare der Deutschen Rentenversicherung.
Leistungsdetails
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI):
- § 37 Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- § 236a Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Freigabevermerk
08.01.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg

Dilsberg
Mückenloch
Waldhilsbach
