
Lebenslagen
Sie ziehen um, haben ein Kind bekommen oder wollen ihren neuen Hund anmelden? Die Lebenslagen im Serviceportal Baden-Württemberg bieten Ihnen Informationen und Hilfe zu den notwendigen Behördengängen, Formularen und sonstigen Formalitäten.
Sie ziehen um, haben ein Kind bekommen oder wollen ihren neuen Hund anmelden? Die Lebenslagen im Serviceportal Baden-Württemberg bieten Ihnen Informationen und Hilfe zu den notwendigen Behördengängen, Formularen und sonstigen Formalitäten.
Bestattungsarten
Die Art der Bestattung richtet sich zunächst nach dem Willen der verstorbenen Person, den diese noch zu Lebzeiten schriftlich, beispielsweise in einem Testament, oder mündlich geäußert hat.
Ist ein Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen die Angehörigen die Art der Bestattung. Dabei geht der Wille des Ehegatten beziehungsweise des eingetragenen Lebenspartners dem Willen der anderen Angehörigen vor. Danach folgen die - volljährigen - Kinder, die Eltern, die Großeltern, die - volljährigen - Geschwister und Enkelkinder der verstorbenen Person. Sind Angehörige nicht zu ermitteln, wird die Bestattung durch die Gemeinde veranlasst.
In Deutschland besteht Bestattungspflicht. In Baden-Württemberg sind ausschließlich folgende verschiedene Bestattungsarten möglich:
- Erdbestattung (Die Erdbestattung ist ausschließlich die Bestattung Verstorbener in einem Sarg in einer Grabstätte)
 - Feuerbestattung
 - Seebestattung (auf Hoher See, nicht in Flüssen und Seen)
 - Tuchbestattung (insbesondere für Muslime)
 - Naturbestattung (Waldbestattung, Baumbestattung)
 
Rechtsgrundlage
- § 30 Bestattungspflicht
 - § 31 Bestattungspflichtige
 - § 32 Bestattungsart
 - § 4 Tuchbestattung
 - § 5 Urnenfriedhöfe
 
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
22.05.2025 Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Dilsberg
Mückenloch
Waldhilsbach
