
Änderung der Ergänzungssatzung„In den Wingert“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Neckargemünd hat am 16.12.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die Ergänzungssatzung „In den Wingert“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern.
Die Änderung der Ergänzungssatzung ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt. Maßgebend ist der Lageplan der Ergänzungssatzung-Änderung in der Fassung vom 01.12.2025.
Ziele und Zwecke der Planänderung
Ein wesentliches Planungsziel der Stadt Neckargemünd besteht in der Sicherung und Stärkung des innerörtlichen Wohnfunktion und eines klar abgegrenzten und funktionalen Siedlungskörpers. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt im Jahr 2009 eine geringfügige Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils mit einem Umfang von ca. 2.765 qm (davon ca. 1.796 qm für Ausgleichsmaßnahmen bzw. Erhalt des Grünbestands) entlang der Straße „In den Wingert" als Satzung erlassen. Die Änderung der Ergänzungssatzung ist nun erforderlich, um der mit der Zeit veränderten Flächenorganisation und Nutzung, insbesondere hinsichtlich der Zufahrt zum Grundstück, Rechnung zu tragen.
Bei dem Plangebiet handelt es sich um die Flächen der aktuell gültigen Ergänzungssatzung „In den Wingert“ (2009). Um die planungsrechtliche Grundlage für die bereits erfolgte Entwicklung zu schaffen, ist die Änderung der Ergänzungssatzung erforderlich.
Der Entwurf der Änderung der Ergänzungssatzung vom 01.12.2025 bestehend aus:
- A Zeichnerischer Teil, Stand 01.12.2025
- Textteil mit B Bauplanungsrechtlichen Festsetzungen, C Örtlichen Bauvorschriften, D Hinweisen und E Begründung, Stand 01.12.2025
- Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, Stand 20.08.2025
wird hier während der Dauer der nachfolgenden Frist
von 09.01.2026 bis einschließlich 10.02.2026
veröffentlicht.
Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen, zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, im Rathaus der Stadt Neckargemünd während der üblichen Öffnungszeiten des Bürgerbüros (Mo, Di, Mi, Fr jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Do von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) öffentlich ausgelegt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse hellriegel@planer-ka.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Gemeinde abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Wir weisen darauf hin, dass keine Umweltprüfung stattfindet. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Stellungnahmefrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

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