
Bebauungsplan „Dilsberg – 3. Änderung“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Neckargemünd hat in seiner Sitzung am 24.06.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Dilsberg – 3. Änderung“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 28.04.2026 modifiziert. Der Aufstellungsbeschluss wird mit dieser Veröffentlichung ortsüblich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.</justify><justify>In der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Neckargemünd am 28.04.2026 wurde zugleich der Entwurf des Bebauungsplans angenommen.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Dilsberg – 3. Änderung“ wird begrenzt:
- im Norden: im Zufahrtsbereich durch eine Linie 2 m nördlich der nördlichen Grenze des Flurstücks 196/2 bzw. im Übrigen durch die nördliche Grenze des Flurstücks 196/2,
- im Osten: durch eine Linie 25 m westlich der westlichen Grenze des Flurstücks 3690,
- im Süden: durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 3607 und 3610,
- im Südwesten: durch die nordöstlichen Grenzen der Flurstücke 122/4 und 197.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan:
Zielsetzung der Planung
Zielsetzung der Bebauungsplan-Änderung ist die planungsrechtliche Absicherung eines Standorts für ein Feuerwehrgerätehaus auf dem Tuchbleichengelände in Dilsberg.
Verfahren
Die Bebauungsplan-Änderung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Es wird auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie auf die Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet.
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplans „Dilsberg – 3. Änderung“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung, sowie dieser Veröffentlichungstext können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Zeit vom
21.05.2026 bis einschließlich 26.06.2026 (Veröffentlichungsfrist) auf der Internetseite der Stadt Neckargemünd unter dem Link https://www.neckargemuend.de/bebauungsplan eingesehen werden.
Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet erfolgt als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB die öffentliche Auslegung der Unterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus Neckargemünd, Bahnhofstraße 54, 69151 Neckargemünd, Aushang im Foyer vor dem Bürgerbüro, während der üblichen Öffnungszeiten. Es besteht die Möglichkeit der Erörterung.
Es wird darauf hingewiesen, dass
- Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- Stellungnahmen elektronisch an die Stadtverwaltung Neckargemünd, (E-Mail-Adresse: bauverwaltung@neckargemuend.de) übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg bei der Stadtverwaltung Neckargemünd, Bahnhofstraße 54, 69151 Neckargemünd, abgegeben werden können (zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift),
- dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Neckargemünd deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Neckargemünd, den 28.04.2026
gez. Jan Peter Seidel
Bürgermeister

Dilsberg
Mückenloch
Waldhilsbach
