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Bebauungsplan „Neckarsteinacher Straße 12"

Inkrafttreten der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neckarsteinacher Straße 12“

Der Gemeinderat der Stadt Neckargemünd hat am 27.09.2022 in öffentlicher Sitzung die Änderung des Bebauungsplans gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und die zusammen mit der Bebauungsplanänderung aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 Landesbauordnung als jeweils selbständige Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich der 1. Änderung entspricht dem des Bebauungsplans „Neckarsteinacher Straße 12“. Für die 1. Änderung ist somit der Abgrenzungsplan des Bebauungsplanes „Neckarsteinacher Straße 12“ vom 25.09.2018 maßgebend. Die weiteren Anlagen bleiben in Kraft, insoweit sie nicht aktuell geändert wurden.