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Semesterbeginn im Oktober: Wichtige Information für Studierende

Zweitwohnsteuer: Was gilt für das "Kinderzimmer" im Elternhaus?

Zum Beginn des neuen Semesters weist die Stadtverwaltung Neckargemünd Studierende und Auszubildende auf die Regelungen zur Zweitwohnungsteuer hin.

Volljährige Studierende und Auszubildende, die in Neckargemünd eine Zweitwohnung innehaben, sind grundsätzlich steuerpflichtig. Doch gilt dies auch für das eigene „Kinderzimmer“ im Elternhaus?

Auch hier ist die melderechtliche Nebenwohnung im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils steuerpflichtig. Eine Ausnahme gilt jedoch für Personen, die sich noch in Ausbildung befinden oder studieren und deren Hauptwohnung am Ausbildungs- beziehungsweise Studienort liegt. In diesem Fall bleibt die Nebenwohnung im Elternhaus steuerfrei.

Voraussetzung dafür ist, dass dem Steueramt eine entsprechende Studien- oder Ausbildungsbescheinigung vorgelegt wird.

Die Stadtverwaltung empfiehlt daher, zu prüfen, ob die Eintragung des Zimmers im Elternhaus als Nebenwohnsitz melderechtlich tatsächlich erforderlich ist. Fragen hierzu beantwortet das zuständige Meldeamt am Hauptwohnsitz.

Weitere Informationen zur Zweitwohnungsteuer und zu den melderechtlichen Regelungen finden Sie auf der Homepage der Stadt Neckargemünd unter www.neckargemuend.de.