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Wespen- und Hornissennester

Ruhig bleiben und fachkundigen Rat einholen / Untere Naturschutzbehörde informiert und stellt Merkblatt zum Download bereit

Mit den sommerlichen Temperaturen nimmt auch die Zahl der Anfragen zu Wespen- und Hornissennestern zu. Das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz des Rhein-Neckar-Kreises hat deshalb ein aktualisiertes Informationsblatt veröffentlicht. Dieses kann unter der Adresse www.rhein-neckar-kreis.de/naturschutzbehoerde aufgerufen beziehungsweise heruntergeladen werden. 

Viele Menschen reagieren verunsichert, wenn sich ein Nest in der Nähe von Haus, Balkon oder Terrasse befindet. Dabei sind Hornissen, Wespen, Hummeln und Wildbienen wichtige Bestandteile des Naturhaushalts. Sie bestäuben Pflanzen und tragen zur natürlichen Bekämpfung von Schadinsekten bei. Gerade die heimische Europäische Hornisse steht unter besonderem Artenschutz und darf ebenso wie ihr Nest grundsätzlich weder beschädigt noch beseitigt werden. „Hornissen und die meisten heimischen Wespenarten sind wertvolle Nützlinge und greifen Menschen nur an, wenn sie sich bedroht fühlen. Deshalb sollte immer zunächst geprüft werden, ob ein Nest tatsächlich entfernt werden muss. Unsere ehrenamtlichen Hornissen- und Wespenberaterinnen und -berater unterstützen dabei, eine gute und naturschutzgerechte Lösung zu finden“, heißt es vonseiten der Unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Neckar-Kreises. 

Ausbreitung der Asiatischen Hornisse soll eingedämmt werden

Anders verhält es sich bei der Asiatischen Hornisse. Sie ist eine invasive gebietsfremde Art, deren weitere Ausbreitung eingedämmt werden soll. Wer eine Asiatische Hornisse oder ein entsprechendes Nest entdeckt, sollte möglichst ein Foto anfertigen und die Sichtung über die Meldeplattform der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) melden. Die Meldeplattform erreicht man direkt über folgenden Link: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/asiatische-hornisse-melden. Das Infoblatt erläutert die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale zwischen der heimischen und der Asiatischen Hornisse.

Grundsätzlich gilt: Nicht jedes Nest muss entfernt werden. Ein Hornissenvolk lebt nur einen Sommer. Bereits im Herbst sterben die Arbeiterinnen, Drohnen und die alte Königin ab; lediglich junge Königinnen überwintern an einem anderen Ort. Das Nest selbst wird im Folgejahr nicht erneut besiedelt und kann entfernt werden. Führt ein Nest jedoch zu einer unzumutbaren Belastung – etwa weil Tiere in Wohnräume gelangen, Allergien vorliegen oder Kleinkinder gefährdet sind –, unterstützen die ehrenamtlichen Hornissen- und Wespenberaterinnen und -berater des Kreises. Sie beraten und prüfen, ob in Ausnahmefällen eine Umsiedlung möglich ist. Die Beratung ist für Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich kostenlos. 

Wer Unterstützung benötigt oder Fragen zu einem Wespen- oder Hornissennest hat, sollte dem Amt für Landwirtschaft und Naturschutz möglichst Fotos des Nestes beziehungsweise des Einfluglochs, der Umgebung und – sofern gefahrlos möglich – der Tiere selbst übermitteln sowie den genauen Standort und eine telefonische Erreichbarkeit angeben. Die Anfragen können per E-Mail an Landwirtschaft-Naturschutz@Rhein-Neckar-Kreis.de gesendet werden. Sie werden anschließend an die zuständigen ehrenamtlichen Hornissen- und Wespenberaterinnen und -berater weitergeleitet, die sich in der Regel innerhalb von zwei bis drei Werktagen melden.

Weitere Informationen

Das ausführliche Infoblatt „Was tun bei Sichtung von Wespen und Hornissen, wenn deren Nester stören?“ steht auf der Internetseite des Rhein-Neckar-Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/naturschutzbehoerde zum Download bereit. Dort finden Bürgerinnen und Bürger auch weitere Informationen zum Umgang mit Wespen und Hornissen sowie zur Asiatischen Hornisse.