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Baum-, Hecken- und Strauchrückschnitte sind wieder bis Ende Februar möglich

(Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis)
Die Zeit für Baum-, Hecken- und Strauchschnittmaßnahmen ist erfahrungsgemäß im Frühjahr sehr knapp. Aus diesem Grund weist die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis auch in diesem Jahr darauf hin, die Herbst- und Wintermonate für anstehende Schnittarbeiten zu nutzen.

Die Beseitigung von Gehölzen ist grundsätzlich nur vom 1. Oktober bis Ende Februar erlaubt. Ab dem 1. März dürfen nach den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes zum Schutz der Vögel keine Hecken, keine lebenden Zäune, keine bestimmten Bäume, Gebüsche sowie Schilf- und Röhrichtbestände entfernt oder stark zurückgeschnitten werden.

Ausnahmen gibt es nur für Bäume innerhalb von Parks und Hausgärten. Normale Pflegeschnitte sind dagegen ganzjährig möglich, beispielsweise auch an Obstbäumen.
Pflegevorhaben in Natur- und Landschaftsschutzgebieten, in geschützten Heckenbiotopen oder an Naturdenkmalen müssen jedoch unabhängig vom Zeitraum grundsätzlich vorab mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden.

Weitere Informationen gibt es bei der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis unter E-Mail: landwirtschaft-naturschutz@rhein-neckar-kreis.de oder im Merkblatt für Gehölzmaßnahmen: Merkblatt für Gehölzmaßnahmen