
Landschaftserhaltungsverband Rhein-Neckar: Ackerwildkrautschutz
Ackerwildkräuter – Schätze auf Feldern in der Region
Früher waren unsere Äcker bunt gesprenkelt von den Blüten zahlreicher Beikräuter wie Klatschmohn oder Hundskamille. Allein in Baden-Württemberg gibt es 220 Arten von Ackerwildkräutern. Davon sind aber nur 92 Arten nicht gefährdet! Früher sah man sie nicht gern, denn nur der Ertrag an Feldfrüchten zählte. Dabei können nur wenige davon wie Ackerkratzdistel, Quecke oder Windhalm Probleme bereiten. Unkrautbekämpfungsmittel und die wesentlich verbesserte Saatgutreinigung, aber auch zu viel Düngung und Kalkung brachten viele Ackerwildkräuter in Bedrängnis.
Heute weiß man, wie wichtig es ist, die Artenvielfalt zu erhalten – schon im Hinblick auf Insekten als Bestäuber und Vögel als Schädlingsbekämpfer. Von jeder Ackerwildkrautart hängen etwa 15 Insektenarten ab. Doch die meisten Äcker bieten Insekten und Feldvögeln heutzutage kaum noch Nahrung und Lebensraum.
Der Rhein-Neckar-Kreis gehört in Bezug auf die Ackerwildkräuter zu den Spitzengebieten im Land. Hier gibt es Raritäten wie den Echten Venus-Frauenspiegel, das Kleine Mäuseschwänzchen und das Tännelleinkraut. Der Landschaftserhaltungsverband Rhein-Neckar e. V. (LEV) betreut derzeit Projektflächen zum Ackerwildkrautschutz von 11 Hektar in Moosbrunn, Wiesenbach, Nußloch und Walldorf. Auf einigen dieser Äcker wachsen bis zu 64 Wildkrautarten! Werden sie nicht speziell gefördert, sind es höchstens sechs.
Das Problem: Die Ackerwildkräuter haben sich so gut an die traditionelle Bewirtschaftung angepasst, dass sie diese nicht nur vertragen, sondern sogar auf sie angewiesen sind. Wie die Feldfrüchte sind sie einjährig. Auf Flächen mit mehrjährigen Pflanzen können sie sich nicht halten.
Beim Ackerwildkrautschutz werden die Nutzpflanzen, vor allem Wintergetreide, unter Bedingungen angebaut, wo sich Beikräuter halten können. Es wird weniger Saatgut ausgebracht, um zwischen den Feldfrüchten Raum für sie zu lassen, und die Wildkräuter werden nicht chemisch bekämpft. Es wird auch nicht oder nur moderat gedüngt.
Solche Anbaumethoden bringen für die Bewirtschaftenden oft geringere Erträge mit sich. Förderprogramme des Landes Baden-Württemberg können für sie aber durchaus attraktiv sein. Hier werden fünfjährige Verpflichtungen abgeschlossen, die angebaute Arten, Fruchtfolgen und Methoden regeln. Der LEV dient als Vermittler zwischen den Flächenbewirtschaftern und dem Amt für Landwirtschaft und Naturschutz. Ein Agrarökologe des Regierungspräsidiums KA leistet bei Bedarf wertvolle Hilfe.
Die Ackerwildkräuter sind ein gutes Beispiel dafür, dass sich auch in unserer stark vom Menschen geprägten Kulturlandschaft Artenvielfalt halten kann, wenn wir es zulassen.

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