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Genehmigungsverfügung und Vereinbarungstext

Vereinbarung zur Kommunalen Wärmeplanung im Konvoi

Genehmigungsverfügung des Kommunalrechtsamtes vom 23.02.2024:

Die Stadt Neckargemünd und die Gemeinden Wiesenbach und Mauer möchten im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung im Konvoi durch eine Potentialanalyse einen umfassenden Überblick über die vorhandene Energieversorgung sowie den Verbrauch der einzelnen Liegenschaften erhalten. Nach Auswertung der öffentlichen Ausschreibung durch die Stadt Neckargemünd hat das Büro GEF Ingenieur AG, Ferdinand-Porsche-Straße 4a, 69181 Leimen, das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
Zu diesem Zweck wurde zwischen der Stadt Neckargemünd und den Gemeinden Wiesenbach und Mauer eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen. Die entsprechenden Gemeinderatsbeschlüsse erfolgten am 28.11.2023 in Neckargemünd sowie am 16.11.2023 in Wiesenbach und am 18.12.2023 in Mauer.
Die gemäß § 25 Abs. 5 in Verbindung mit § 28 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) erforderliche Genehmigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis wird hiermit erteilt.

Vereinbarungstext:

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Kommunalen Wärmeplanung im Konvoi können Sie hier als PDF herunterladen (181 KB).