
Kreis warnt vor Nachlässigkeit
Afrikanische Schweinepest: Tore in den Schutzzäunen unbedingt schließen
(Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis) Die Lage der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Rhein-Neckar-Kreis bleibt stabil. Der letzte bestätigte Fall liegt inzwischen mehr als zehn Monate zurück. Dennoch appelliert das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis eindringlich an die Bür-gerinnen und Bürger, nicht nachlässig zu werden und die bestehenden Schutz-maßnahmen weiterhin konsequent einzuhalten. Hintergrund ist das erneute Auf-flammen des Seuchengeschehens im benachbarten hessischen Landkreis Berg-straße.
Mit Beginn der wärmeren Jahreszeit zieht es viele Menschen in Wald und Natur. Besonders wichtig bleibt dabei die Einhaltung der Leinenpflicht für Hunde in ge-schlossenen Waldgebieten sowie entlang und innerhalb von Weinanbau- und Rebflächen in der Sperrzone II sowie das Wegegebot im Wald. Zudem bleibt die Nutzung von Grillplätzen in den Waldgebieten der Sperrzone II weiterhin unter-sagt.
Das Veterinäramt und Verbraucherschutz weist zudem drauf hin, dass Tore in den ASP-Schutzzäunen – insbesondere an Wanderparkplätzen – nach dem Pas-sieren unbedingt wieder geschlossen und Beschädigungen umgehend gemeldet werden müssen. Wer tote Wildschweine oder Frischlinge entdeckt, soll dies ebenfalls unverzüglich dem Veterinäramt und Verbraucherschutz melden.
Eigentümer, Bewirtschafter, Pächter oder Besitzer eines landwirtschaftlichen Grundstücks innerhalb der Sperrzone II werden darüber hinaus nochmals auf die unverändert geltenden Maßnahmen im Hinblick auf die landwirtschaftliche Be-wirtschaftung von Feldern hingewiesen, einschließlich erforderlicher Drohnenbe-fliegungen vor bestimmten Erntemaßnahmen und Anzeige dieser Maßnahmen beim Veterinäramt des Rhein-Neckar-Kreises binnen vier Wochen.
„Die Entwicklung der vergangenen Monate bestätigt die Wirksamkeit der ASP-Restriktionen. Damit dieser Erfolg von Dauer ist, bauen wir auch in Zukunft auf das pflichtbewusste Handeln und die Mithilfe aller Beteiligten“, betont die stell-vertretende Amtsleiterin Ivona Herter.
Verstöße gegen die geltenden Regeln können mit empfindlichen Bußgeldern ge-ahndet werden. Weitere Informationen zur aktuellen ASP-Lage und den gelten-den Allgemeinverfügungen gibt unter www.rhein-Neckar-Kreis.de/asp.

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