Sie sind hier: Startseite / Nah am Bürger / Kommunalpolitik / Wahlen / Abstimmungen / 2026 Landtagswahl

Landtagswahl 2026

In Baden-Württemberg findet am Sonntag,dem 8. März 2026, die nächste Landtagswahl statt.
Hier finden Sie Infos rund um die Landtagswahl aus der Landeszentrale für politische Bildung

Bekanntmachungen zum Herunterladen

Erklärfilme zur Landtagswahl der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB BW)

„Alles, was Du über die Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg wissen musst“ (3:16 min)
Warum ist die Wahl des Landtags so wichtig – und welche Fragen werden auf Landesebene entschieden? Wer ist wahlberechtigt? Was ändert sich durch die Wahlrechtsreform? Wie kann man seine Stimme abgeben? All diese Fragen werden in diesem Video beantwortet https://youtu.be/3r2jby0Lpzc
 
„Was ist der Landtag in Baden-Württemberg – und wie wird er gewählt?“ (2:37 min)
Grundlegende Fragen zum Landtag, zur Bedeutung von Landespolitik und zur Landtagswahl werden in diesem Video in Leichter Sprache beantwortet: https://youtu.be/8m1uZnbj9RA
 
„Wie geht Briefwahl bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg?“ (2:23 min)
Was macht man mit dem Wahlschein und dem Stimmzettel? Grundlegende Fragen zur Briefwahl werden in diesem Video in Leichter Sprache beantwortet: https://youtu.be/FCcZ4p5NDhw
 
„Wie wählt man im Wahlraum bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg?“ (2:03 min)
Wie lange sind die Wahlräume offen? Was muss man zum Wählen mitnehmen? Grundlegende Fragen zum Wahlvorgang am Wahltag werden in diesem Video in Leichter Sprache beantwortet: https://youtu.be/i2WLDBg3820

Wahlscheinantrag bequem per Internet oder QR-Code

Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung).
Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.neckargemuend.de an. Beim Aufruf des Links https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08226056 erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Deutsche Post zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an ordnung@neckargemuend.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Grahlert, Tel.: 06223/804-416, E-Mail: ordnung@neckargemuend.de.

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. 
Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann? Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart.
Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist. 
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt?
Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts Seite 5 von 6 des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.