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Ihre Stadtkasse informiert

Fälligkeit der Grundsteuer für Jahreszahler

Die Grundsteuer für das Jahr 2019 ist am 01. Juli 2019 für alle fällig, die einen Antrag auf Jahreszahlung gestellt haben. Das bedeutet, die gesamte Steuer wird Mitte des Jahres fällig und nicht in vierteljährlichen Raten. Der entsprechende Betrag ergibt sich aus dem letzten Steuerbescheid. Bei der Überweisung ist die Angabe des vollständigen Buchungszeichens wichtig, nur so kann eine korrekte Zuordnung der Zahlung erfolgen.
Wir sind gesetzlich verpflichtet Säumniszuschläge und Mahngebühren anzufordern. Es ist im Interesse aller pünktlichen Zahler, dass säumige Schuldner nicht bessergestellt werden und es ist der Allgemeinheit nicht zuzumuten, für die Versäumnisse Einzelner aufzukommen.
Nutzen Sie daher die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens. Soweit Sie bereits daran teilnehmen, werden wir Ihnen die Grundsteuer termingerecht zum 01.07. abbuchen. Als Teilnehmer an diesem Verfahren kann es Ihnen nicht passieren, dass Sie einen Zahlungstermin versäumen. Sie ersparen sich so manchen Ärger mit unnötigen Mahnungen.