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Gestaltungssatzung Altstadt

Gestaltungssatzung Altstadt

„Gestaltungssatzung Altstadt“​ Satzungsbeschluss und Inkrafttreten​

Der Gemeinderat der Stadt Neckargemünd hat am 21.02.2017 in öffentlicher Sitzung die örtlichen Bauvorschriften „Gestaltungssatzung Altstadt“ nach § 74 LBO i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.
Maßgebend ist die Fassung vom 21.02.2017 (Lageplan mit Geltungsbereich, Textteil und Begründung).
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung ergibt sich aus nachstehender Grafik.

Die „Gestaltungssatzung Altstadt“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft ​ (§ 10 Abs. 3 BauGB)​ ​

Die Satzung mit Lageplan, örtlichen Bauvorschriften und Begründung kann während der üblichen Dienststunden im Rathaus Neckargemünd -Bauamt- Bahnhofstraße 54, von jedermann eingesehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangt werden. Ergänzend und zur unverbindlichen Vorabinformation können die Unterlagen auch hier (1,8 MB)eingesehen werden.
 
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn diese nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Neckargemünd, den 01.03.2017       
Frank Volk, Bürgermeister