
Entwurf des Lärmaktionsplans für die Stadt Neckargemünd
Der Gemeinderat der Stadt Neckargemünd hat beschlossen, gemäß den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie und des Bundesimmissionsschutzgesetzes den Lärmaktionsplan fortzuschreiben. Hierzu wurde das Ingenieurbüro Koehler & Leutwein, Karlsruhe, beauftragt, eine Kartierung des Straßen- und Schienenverkehrslärms vorzunehmen. In einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 21.10.2025 wurden Ergebnisse vorgestellt und im Rahmen eines Entwurfs zum Lärmaktionsplan mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung aufgezeigt.
Der Gemeinderat hat als nächsten Verfahrensschritt die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans kann hier eingesehen werden: https://fileserver.koehler-leutwein.com/index.php/s/SyJc6AnBB7PKzqm
Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Foyer des Rathaus Neckargemünd, Bahnhofstr. 54, 69151 Neckargemünd während der üblichen Öffnungszeiten des Bürgerbüros (Mo, Di, Mi, Fr jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Do von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) öffentlich ausgelegt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail- Adresse bauverwaltung@neckargemuend.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Stadt abgegeben werden.
Im Anschluss werden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und ggf. der Lärmaktionsplan angepasst.

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