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Lebenslagen

Symbolbild der verschiedenen Lebensabschnitte

Sie ziehen um, haben ein Kind bekommen oder wollen ihren neuen Hund anmelden? Die Lebenslagen im Serviceportal Baden-Württemberg bieten Ihnen Informationen und Hilfe zu den notwendigen Behördengängen, Formularen und sonstigen Formalitäten.

Symbolbild der verschiedenen Lebensabschnitte

Sie ziehen um, haben ein Kind bekommen oder wollen ihren neuen Hund anmelden? Die Lebenslagen im Serviceportal Baden-Württemberg bieten Ihnen Informationen und Hilfe zu den notwendigen Behördengängen, Formularen und sonstigen Formalitäten.

Vertretung und Haftung der Eltern

Solange Kinder und Jugendliche ihre Rechte und Pflichten nicht allein wahrnehmen können, sind die Eltern ihre gesetzlichen Vertreter. Bei Vertragsabschlüssen von Kindern handeln daher die Eltern als Vertreter für ihre Kinder.

Eltern können im Falle eines durch ihre Kinder verursachten Schadens zur Rechenschaft gezogen werden und müssen unter Umständen Schadenersatz leisten. Dabei haften die Eltern dafür, dass sie ihre eigene Aufsichtspflicht über ihre Kinder verletzt haben.

Ausnahme: Wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben oder der Schaden auch bei angemessener Aufsicht entstanden wäre, muss kein Schadenersatz geleistet werden.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 27.07.2017 freigegeben.