
Lebenslagen
Sie ziehen um, haben ein Kind bekommen oder wollen ihren neuen Hund anmelden? Die Lebenslagen im Serviceportal Baden-Württemberg bieten Ihnen Informationen und Hilfe zu den notwendigen Behördengängen, Formularen und sonstigen Formalitäten.
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Umzug des Gewerbebetriebes
Verlegen Sie den Sitz Ihres Unternehmens in eine andere Gemeinde, dann müssen Sie Ihr Gewerbe am bisherigen Unternehmenssitz abmelden und bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Verlegen Sie den Sitz Ihres Unternehmens innerhalb Ihrer Gemeinde, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.
Tipp: Wenn Sie planen, Ihren Gewerbebetrieb zu verlegen, können Sie im Vorfeld auf folgenden Seiten passende Angebote von Gewerbeimmobilien und Gewerbeflächen suchen:
- Immobilienangebote der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg
- Immobilienportal Region Stuttgart
- Freie Wohn-, Industrie- und Gewerbeflächen Region Heilbronn-Franken
- Standortportal Rhein-Neckar
- Gewerbeflächen Regionalverband Ostwürttemberg
- Gewerbegebiete/Wirtschaftsförderung Region Neckar-Alb
- Wirtschaftsförderung Region Freiburg
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 23.04.2019 freigegeben.