
Lebenslagen
Sie ziehen um, haben ein Kind bekommen oder wollen ihren neuen Hund anmelden? Die Lebenslagen im Serviceportal Baden-Württemberg bieten Ihnen Informationen und Hilfe zu den notwendigen Behördengängen, Formularen und sonstigen Formalitäten.
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Mit 21
Wenn Sie 21 Jahre alt werden, gilt für Sie:
Führerschein
21-Jährige können den Führerschein in den Fahrerlaubnisklassen C, CE, D1 und D1E machen.
Hinweis: Ohne besondere Zusatzqualifikationen oder Ausbildung sind erst ab 24 Jahren möglich:
- Erwerb der Fahrerlaubnisklassen D und DE und
- Direkteinstieg zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse A
Strafmündigkeit
Ab 21 Jahren gilt für Sie in jedem Fall das Erwachsenenstrafrecht.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 27.07.2017 freigegeben.