
Lebenslagen
Sie ziehen um, haben ein Kind bekommen oder wollen ihren neuen Hund anmelden? Die Lebenslagen im Serviceportal Baden-Württemberg bieten Ihnen Informationen und Hilfe zu den notwendigen Behördengängen, Formularen und sonstigen Formalitäten.
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Fachkunde im Strahlenschutz
Wenn Sie beabsichtigen, als Medizinphysik-Experte zu arbeiten, Röntgeneinrichtungen oder Anlagen zur Erzeugung von ionisierenden Strahlen zu betreiben oder mit radioaktiven Stoffen umzugehen, benötigen Sie eine Fachkundebescheinigung der zuständigen Behörde für Strahlenschutz als Nachweis Ihrer erworbenen Fachkunde. Die Anforderungen an die entsprechende Fachkunde finden Sie in der Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung, in der Fachkunde-Richtlinie Technik nach Röntgenverordnung beziehungsweise im Richtlinienmodul „Erforderliche Fachkunden im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten“.
Diese Vorschrift ist in § 47 der Strahlenschutzverordnung zu finden.
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
21.10.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg