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Lebenslagen

Symbolbild der verschiedenen Lebensabschnitte

Sie ziehen um, haben ein Kind bekommen oder wollen ihren neuen Hund anmelden? Die Lebenslagen im Serviceportal Baden-Württemberg bieten Ihnen Informationen und Hilfe zu den notwendigen Behördengängen, Formularen und sonstigen Formalitäten.

Symbolbild der verschiedenen Lebensabschnitte

Sie ziehen um, haben ein Kind bekommen oder wollen ihren neuen Hund anmelden? Die Lebenslagen im Serviceportal Baden-Württemberg bieten Ihnen Informationen und Hilfe zu den notwendigen Behördengängen, Formularen und sonstigen Formalitäten.

Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter

Bei der Suche nach ausländischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, aber auch zur Bekanntgabe von Stellenangeboten, können Sie sich an die zuständige Agentur für Arbeit oder an das Kooperationsnetzwerk EURES (European Employment Services) wenden.

Wenn Sie in Deutschland ausländische Arbeitskräfte einstellen wollen, brauchen diese in der Regel einen Aufenthaltstitel, der die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt.
Dies gilt nicht für Unionsbürger und -bürgerinnen. Sie genießen Freizügigkeit und können sich ohne Einschränkungen frei niederlassen und eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder sich selbstständig machen.

Ihnen gleichgestellt sind Staatsangehörige von Island, Liechtenstein und Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum).

Staatsangehörige der Schweiz genießen ebenfalls Freizügigkeit innerhalb der EU.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

01.08.2022 Justizministerium Baden-Württemberg