
Lebenslagen
Sie ziehen um, haben ein Kind bekommen oder wollen ihren neuen Hund anmelden? Die Lebenslagen im Serviceportal Baden-Württemberg bieten Ihnen Informationen und Hilfe zu den notwendigen Behördengängen, Formularen und sonstigen Formalitäten.
Sie ziehen um, haben ein Kind bekommen oder wollen ihren neuen Hund anmelden? Die Lebenslagen im Serviceportal Baden-Württemberg bieten Ihnen Informationen und Hilfe zu den notwendigen Behördengängen, Formularen und sonstigen Formalitäten.
Ausländische Studierende
Für die Zulassung zum Studium an einer Hochschule benötigen Sie als ausländische Studienbewerberin oder-bewerber Bildungsnachweise, die der deutschen allgemeinen, der fachgebundenen Hochschulreife oder Fachhochschulreife gleichwertig sind (Hochschulzugangsberechtigung). Stammen Ihre Zeugnisse nicht aus einem der Länder der Europäischen Union (EU), wird zunächst die Gleichwertigkeit geprüft.
Studierende aus EU-Staaten einschließlich Island, Norwegen und Liechtenstein müssen die Bewerbung um einen Studienplatz wie deutsche Studieninteressierte direkt an die jeweilige Hochschule beziehungsweise an die Stiftung für Hochschulzulassung richten.
Alle anderen ausländischen Studierenden aus Nicht-EU-Staaten finden die für sie geltenden Informationen im Text "Hochschulstudium (ausländische Staatsangehörige - nicht EU - und Staatenlose) - Zulassung beantragen".
Seit dem Wintersemester 2017/18 müssen internationale Studierende, die zum Studium von außerhalb der EU einreisen, 1.500 Euro pro Semester bezahlen. Für das Zweitstudium müssen sie 650 Euro je Semester bezahlen.
Ausnahmen sind möglich.
Vertiefende Informationen
- Ausländische Hochschulzugangsberechtigung - Anerkennung beantragen
- Hochschulstudium (ausländische Staatsangehörige - nicht EU - und Staatenlose) - Zulassung beantragen
- Informationen über die Hochschullandschaft und Studienbedingungen: www.studieninfo-bw.de und www.bw-studyguide.de für englischsprachige Studiengänge
- Allgemeine Informationen zu den verschiedenen Zulassungsverfahren im Kapitel Zulassung zum Studienplatz
- FAQ zu den Studiengebühren für internationale Studierende
- Stiftung für Hochschulzulassung
Zugehörige Leistungen
- Akademische Grade, Titel und Bezeichnungen von ausländischen Hochschulen führen
- Arbeitsgenehmigung für ausländische Studierende beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR verlängern
- Ausländische Hochschulzugangsberechtigung - Anerkennung beantragen
- Ausländischer Hochschulabschluss - Zeugnisbewertung beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte beantragen
- Studienplatz als ausländischer Studierender - sich bewerben
- Visum für Studierende beantragen
- Wohnsitz abmelden
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wissenschaftsministerium hat ihn am 11.01.2019 freigegeben.