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Intelligentes Heizen mit Holz

(KLiBA gGmbH) In der kalten Jahreszeit sind Holzofen und Kamin beliebt. Schnell ist die gute Stube eingeheizt. Das Knistern des Holzes und der Feuerschein versöhnen mit den grauen Herbsttagen.

Der richtige Ofen

Wer in diesem Herbst darüber nachdenkt, einen neuen Ofen zu kaufen, sollte sich gut informieren. Da bei den kleinen und mittleren Feuerungsanlagen der Ausstoß von Kohlenmonoxid, Stickstoffoxiden und Feinstäuben anstieg, hat der Gesetzgeber hierauf reagiert und im Jahr 2010 für Feststofffeuerungen neue Grenzwerte festgelegt (1. BImSchV). Diese wurde seit Anfang 2025 mit Stufe 2 noch einmal verschärft. Deshalb kommt es auf die Dimensionierung an: Nur bei voller Leistung hat der Ofen sein optimales Ausbrand- und Emissionsverhalten. Deshalb sollte der Ofen so bemessen sein, dass das Zimmer nicht überheizt wird. Eine Drosselung der Luftzufuhr würde dagegen zu einer schlechteren Verbrennung und zu deutlich mehr Emissionen führen.

Holzauswahl und Lagerung

Wichtige Voraussetzung für ein ungetrübtes Heizvergnügen ist Holz, welches ausreichend lange und richtig gelagert wurde. Luftgetrocknetes Holz mit einer Restfeuchte von 15 bis 18 Prozent hat einen etwa doppelt so hohen Heizwert wie frisch geschlagenes, feuchtes Holz aus dem Wald. Der Ofen wird dadurch wärmer, es wird weniger Brennstoff benötigt und die Schadstoffe werden reduziert. Je nach Holzart muss Brennholz ein bis zwei Jahre gelagert werden. Der ideale Holzlagerplatz ist sonnig, luftig und geschützt vor Regen und Schnee. Optimal sind Holzlege oder eine Gitterbox; Kellerräume dagegen sind nur bedingt geeignet.

Nicht alles, was brennbar erscheint, darf verheizt werden

Der Gesetzgeber hat in der oben erwähnten Verordnung festgelegt, was in einem Holzofen verbrannt werden darf und was nicht. Darüber hinaus ist nur die Brennstoffart erlaubt, für welche die Feuerstätte eine Zulassung besitzt. Für Holzöfen und Holzkessel in Haushalten kommen dementsprechend nur naturbelassenes Holz sowie gegebenenfalls Presslinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts oder Holzpellets in Frage. Holz, das mit Holzschutzmitteln oder Lack behandelt wurde, setzt beim Verbrennen hochgiftige Stoffe wie Schwermetalle, Dioxine und Furane frei und darf deshalb nur in speziellen Abfallverbrennungsanlagen verbrannt werden. Entsprechendes gilt für die Verbrennung von Kunststoff, insbesondere von PVC sowie von Karton oder Papier.

Richtig anfeuern

Wichtig ist, beim Nachlegen nur die vom Hersteller des Ofens angegebene Holzmenge auf die Grundglut zu geben. Günstige Verbrennungsbedingungen ergeben sich, wenn der Ofen etwa zu einem Drittel bis zur Hälfte gefüllt ist. Zu wenig Sauerstoff kann zur Bildung von giftigem Schwelgas oder Kohlenmonoxid führen. Ein solcher Schwelbrand belastet die Umwelt und ist unwirtschaftlich, da mehr Holz benötigt wird. Außerdem kann die Feuerungsanlage versotten d. h., dass Wasser, Teer und Säuren die Mantelsteine des Kamins bzw. des Ofens durchdringen, was an braunen Flecken und unangenehmen Gerüchen zu erkennen ist. Eine gute Verbrennung erkennt man daran, dass das Holz mit langer, hellgelber Flamme abbrennt, eine feine, weiße Asche entsteht und die Abgasfahne über Ihrem Dach nicht oder kaum sichtbar ist.

Weitere Informationen über Energienutzung, Wärmeschutz oder Fördermöglichkeiten gibt es bei Ihrer KLiBA-Energieberaterin, Frau Mara Muth  –  kostenfrei und unverbindlich. Interessierte können unter der Telefonnummer 06221 998750 (KLiBA) einen Termin vereinbaren für die nächste Beratung im Rathaus Neckargemünd, alle zwei Wochen donnerstags zwischen 15 und 17 Uhr.