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Neuigkeiten Bildung

Neues aus der Kindertagesstätte Wiesenbacher Tal Meldung vom 14. Juni 2024

Wanderwoche In der Kindertagesstätte Wiesenbacher Tal ist die jährlich stattfindende „Wanderwoche“ konzeptionell verankert. Die teilnehmende Wanderschar setzt sich aus den Kindern zusammen, die nach den Sommerferien die neue Gruppe der Schulanfänger bildet. Der morgendliche Startpunkt der Touren ist die KiTa, ganz nach dem Motto „Wer vor der Haustür startet, hat mehr Zeit zum Wandern“. Die nähere Umgebung des Wiesenbacher Tals bietet sich regelrecht an, erkundet zu werden. Auf dem Weg lassen sich Natur und Umwelt entdecken, Gleichgewicht, Koordination und Ausdauer fördern und die Sinne schärfen. Wandern hat noch weitere Vorteile: die Kinder sind an der frischen Luft, im Tageslicht, im Grünen. Alle diese Faktoren steigern das Wohlbefinden, bauen Stress ab und heben die Stimmung. Demgemäß machten sich im Wonnemonat Mai die Wandersleut‘ an 5 aufeinander folgenden Tagen auf den Weg, um abwechslungsreiche Wege rund um Neckargemünd zu erkunden und tolle Ziele zu erreichen, die da waren: Grillplatz Hollmuth, Villa Rustica, über den Neckarsteig zum Tillystein, Wiesenbach und das Wiesenbacher Tal . Mit knurrendem Bauch verliert allerdings die schönste Landschaft ihren Reiz, deshalb konnten sich die jungen Wandergesellen in den regelmäßigen Pausen stärken. Ein Picknick an der frischen Luft schmeckt nach so viel Bewegung dann auch gleich nochmal so gut. Beschlossen wurde die Wanderwoche mit der Überreichung einer Urkunde samt Medaille an die tapferen Wandersleut‘ als Anerkennung ihrer Leistung und ihres Durchhaltevermögen.
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Information für Studierende: Steuerpflichtige Zweitwohnung? Meldung vom 28. März 2024

Volljährige Studierende und Auszubildende, die in Neckargemünd eine Zweitwohnung innehaben, sind generell steuerpflichtig. Doch wie sieht es mit einem „Kinderzimmer“ im Elternhaus aus? Auch hier ist die melderechtliche Nebenwohnung im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils steuerpflichtig.

Ist die Person jedoch noch in Ausbildung oder studiert sie und befindet sich die Hauptwohnung am Ausbildungs- oder Studienort, so bleibt diese Nebenwohnung im Elternhaus steuerfrei. Dem Steueramt muss hierfür jedoch eine Studien- oder Ausbildungsbescheinigung vorgelegt werden. Bitte prüfen Sie deshalb am besten, ob die Eintragung als Nebenwohnsitz melderechtlich unbedingt erforderlich ist. Fragen hierzu beantwortet Ihnen das Meldeamt am Hauptwohnsitz.