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Information für Studierende: Steuerpflichtige Zweitwohnung?

Volljährige Studierende und Auszubildende, die in Neckargemünd eine Zweitwohnung innehaben, sind generell steuerpflichtig. Doch wie sieht es mit einem „Kinderzimmer“ im Elternhaus aus? Auch hier ist die melderechtliche Nebenwohnung im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils steuerpflichtig.

Ist die Person jedoch noch in Ausbildung oder studiert sie und befindet sich die Hauptwohnung am Ausbildungs- oder Studienort, so bleibt diese Nebenwohnung im Elternhaus steuerfrei. Dem Steueramt muss hierfür jedoch eine Studien- oder Ausbildungsbescheinigung vorgelegt werden. Bitte prüfen Sie deshalb am besten, ob die Eintragung als Nebenwohnsitz melderechtlich unbedingt erforderlich ist. Fragen hierzu beantwortet Ihnen das Meldeamt am Hauptwohnsitz.