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Grundsteuerreform

(BW) Das Landesgrundsteuergesetz regelt die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 neu. Schon jetzt beginnt die Umsetzung. Und dafür braucht es die Mithilfe der Grundstückseigentümer. Damit die Finanzämter die Grundstücksbewertung vornehmen können, brauchen sie Daten, welche ihnen die Grundstückseigentümer liefern müssen. Diese müssen Eigentümer von Grundstücken (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirt­schaftlichen Betrieben (Grundsteuer A) zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 abgeben.
Weitergehende Informationen finden Sie auf www.grundsteuer-bw.de und im Flyer Grundsteuerreform. (384 KB)

Was müssen Eigentümerinnen und Eigentümer konkret veranlassen?

Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft müssen Sie eine elektronische Feststellungserklärung abgeben – am einfachsten über ELSTER. Die Erklärung kann ab dem 1. Juli 2022 abgegeben werden. Private Eigentümerinnen und Eigentümer bekommen für die Grundsteuer B spätestens im Juni ein Informationsschreiben mit wesentlichen Angaben zu ihrem Grundstück.

Wieso gibt es überhaupt eine Reform?

Die Reform der Grundsteuer wurde bundesweit wegen einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig. Demnach ist die bisherige Einheitsbewertung nicht mehr verfassungskonform. Daher werden alle Grundstücke sowie Flächen der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe neu bewertet. Baden-Württemberg hat dafür im Jahr 2020 ein eigenes Landesgrundsteuergesetz erlassen.

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