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Besuche in den Verwaltungsgebäuden der Stadtverwaltung bleiben auch in der derzeitigen Corona-Situation weiter möglich – Voraussetzung „3 G“

Ab sofort dürfen aber nur noch geimpfte, genesene oder getestete (3G) Personen die Gebäude der Stadtverwaltung Neckargemünd betreten – dies bezieht sich auch auf die örtlichen Verwaltungsstellen in den Stadtteilen. Diese Regelung gilt bis auf weiteres.

Personen, die weder geimpft (Impfausweis oder QR-Code in gängiger App sind vorzuweisen) noch genesen (Genesenen-Bescheinigung ist vorzuweisen und darf nicht älter als sechs Monate sein) sind, müssen ein negatives Testergebnis vorlegen, entweder eines zertifizierten Antigenschnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden). Wer keinen solchen Nachweis vorweisen kann, wird nicht eingelassen. Die städtischen Mitarbeitenden sind angewiesen, diese Voraussetzungen entsprechend zu kontrollieren.

Zusätzlich gilt wie bisher in den städtischen Dienstgebäuden Maskenpflicht mit dem Tragen einer medizinischen oder FFP2-Gesichtsmaske. Ausgenommen davon sind Kinder bis zur Vollendung ihres sechsten Lebensjahres und Personen, die wegen Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Das muss auf geeignete Weise (z. B. durch ein Attest) glaubhaft gemacht werden.

(Erstellt am 10. Dezember 2021)