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Bürger fahren für Bürger

Das Bürgermobil Neckargemünd, gestiftet von der Volksbank Neckartal Stiftung, fährt nun seit Oktober 2025 in Neckargemünd und den Ortsteilen. Organisiert durch die Ortsverwaltungen Mückenloch, Waldhilsbach und Dilsberg wurden bis heute rund 200 Fahrten absolviert.

Ein großes Dankeschön geht an die 18 ehrenamtlichen Fahrer die mit Freundlichkeit, Flexibilität, viel Spaß und tollem Engagement an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit jeden Tag die Bürgerinnen und Bürger von Neckargemünd an das gewünschte Ziel bringen.

Einkaufen, Behördengänge, Arztbesuche und weitere Erledigungen für in Mobilität eingeschränkter Neckargemünder Bürgerinnen und Bürger soll damit leichter und einfacher gestaltet werden. Personen, die auf Gehhilfen wie Rollatoren oder Gehstöcke angewiesen sind, Personen, die nicht mehr Auto fahren, Personen, die Probleme beim Ein- und Aussteigen in Linienbusse haben.

Das Angebot erstreckt sich auf einen täglichen Zeitraum von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Eine Anmeldung muss mindestens zwei Werktage vor der benötigten Fahrt erfolgen. Anmeldungen sind per Telefon unter 06223-2654 bei der Ortsverwaltung Mückenloch oder den Ortsverwaltungen in Dilsberg Telefon 06223-804470 und Waldhilsbach 06223-990091 zu den jeweiligen Öffnungszeiten möglich.

Das Angebot gilt für Fahrten zu Ärzten und Apotheken innerhalb der Stadt Neckargemünd, ebenso nach Bammental, Lobenfeld, Waldwimmersbach und Wiesenbach. Fahrten zu Therapeuten, wie Physio- oder Ergotherapeuten usw. sind ebenfalls möglich. Für Fahrten zu Einkaufszwecken, z.B. Märkten oder Einzelhandelsgeschäften in den genannten Orten steht der Service zur Verfügung. Selbstverständlich sind Fahrten zu Friedhöfen und Behörden innerhalb der Stadt möglich. Auch soziale Kontakte können über das Bürgermobil aktiv unterhalten werde. Einladungen von Freunden können so leichter angenommen werden.

Bei allen Fahrten werden Gäste von zu Hause abgeholt und auch, wenn gewünscht, wieder zurückgebracht. Als kleine Erkenntlichkeit wird um eine Spende, möglichst ab einem Euro pro Fahrtstrecke, gebeten.

Das Angebot gilt nicht für Personen, die von Ärzten einen Beförderungsschein zur Abrechnung mit der Krankenkasse erhalten haben.