
Baum- und Strauchrückschnitte nur noch bis Ende Februar möglich!
Die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis informiert
Wer vor Frühjahrsbeginn noch Bäume fällen oder an Bäumen, Hecken, lebenden
Zäunen, Gebüschen oder anderen Gehölzen starke Rückschnitte vornehmen
möchte sollte zügig ans Werk gehen. Die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis informiert, dass solche Arbeiten grundsätzlich nur noch bis Ende Februar erlaubt sind.
Diese naturschutzrechtliche Regelung gilt auch für das Zurückschneiden von
Röhrichten und dient dem allgemeinen Schutz von Pflanzen und Tieren, insbesondere brütender Vögel,
die für den Nestbau ungestörte Baumkronen, Hecken und Gebüsche benötigen.
Innerhalb der Schutzfrist vom 1. März bis 30. September sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zulässig.
Ausnahmen sind unter anderem bei Verkehrssicherungsmaßnahmen möglich,
wenn diese nicht auf andere Weise oderzu einem anderen Zeitpunkt durchgeführt werden können.
Bei den zulässigen Rückschnitten muss jedoch darauf geachtet werden, dass keine Brut- oder Lebensstätten geschützter Tiere beschädigt oder gar zerstört werden.

Dilsberg
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