Schöffenwahl
Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste
Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Neckargemünd für die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Heidelberg und den Strafkammern des Landgerichts Heidelberg.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 18.04.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Heidelberg und das Amtsgericht Heidelberg gefasst.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit 8. – 15.05.2023 zu jedermanns Einsicht zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Neckargemünd, Bürgerbüro, Bahnhofstr. 54, 69151 Neckargemünd aus.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich [Stadtverwaltung Neckargemünd, Fachbereich 4, Bahnhofstr. 54, 69151 Neckargemünd] oder zu Protokoll Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 nicht aufgenommen werden durften oder sollten.