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Öffentliche Bekanntmachungen

Formelle Bekanntmachungstexte, z.B. Satzungen und Aufrufe der Verwaltung. 

Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie unsere öffentlichen Bekanntmachungen in chronologischer Reihenfolge ihrer Veröffentlichung.

Unter Ortsrecht finden Sie unsere aktuellen Satzungen.

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Öffentliche Bekanntmachung Meldung vom 06. September 2023

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis beabsichtigt als untere Naturschutzbehörde, die Verordnungen über die Landschaftsschutzgebiete „Unteres und Mittleres Elsenztal“ „Bergstraße-Nord“, „Neckartal I-Kleiner Odenwald“, „Neckartal II-Eberbach“, „Neckarbischofsheimer Höhen“, „Westlicher Kraichgau“ und „Bergstraße-Süd“ (LSG) zu ändern. In den genannten LSG soll die Errichtung und der Betrieb von Solaranlagen zur Energieerzeugung sowie der zugehörigen Nebenanlagen auf Konversionsflächen aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und in einer Entfernung von bis zu 500 Metern längs von Autobahnen oder Schienenwegen im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erlaubt werden. - Das LSG „Unteres und Mittleres Elsenztal“ erfasst Flächen auf dem Gebiet der Städte Sinsheim und Waibstadt sowie der Gemeinden Bammental, Gaiberg, Mauer, Meckesheim, Zuzenhausen. - Das LSG „Bergstraße-Nord“ erfasst Flächen auf dem Gebiet der Städte Hemsbach, Schriesheim und Weinheim sowie der Gemeinden Hirschberg an der Bergstraße und Laudenbach. - Das LSG „Neckartal I-Kleiner Odenwald“ erfasst Flächen auf dem Gebiet der Stadt Neckargemünd sowie der Gemeinden Bammental, Epfenbach, Lobbach, Reichartshausen, Schönbrunn und Wiesenbach. - Das LSG „Neckartal II-Eberbach“ erfasst Flächen auf dem Gebiet der Stadt Eberbach. - Das LSG „Neckarbischofsheimer Höhen“ erfasst Flächen auf dem Gebiet der Städte Neckarbischofsheim, Sinsheim und Waibstadt sowie der Gemeinde Helmstadt-Bargen. - Das LSG „Westlicher Kraichgau“ erfasst Flächen auf dem Gebiet der Gemein-den Angelbachtal, Dielheim, Mühlhausen und Rauenberg. - Das LSG „Bergstraße-Süd“ erfasst Flächen auf dem Gebiet der Städte Leimen und Wiesloch sowie der Gemeinden Bammental, Gaiberg, Mauer und Nußloch.
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Neckargemünd gemäß § 46 Absatz 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz über die Entscheidung zum Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages (Gaskonzession)  Meldung vom 18. Januar 2023


Die Stadt Neckargemünd hat entschieden, mit der Stadtwerke Neckargemünd GmbH einen neuen Wegenutzungsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zu einem Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet gehören, mit Wirkung vom 01.01.2022 abzuschließen.
 
Das Auslaufen des bestehenden Konzessionsvertrages wurde am 19.12.2019 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union und am 23.12.2019 im Bundesanzeiger bekanntgemacht.
 
Allein die Stadtwerke Neckargemünd GmbH hat fristgerecht ihr Interesse am Abschluss eines neuen Gaskonzessionsvertrags bekundet.
 
Die Stadtwerke Neckargemünd GmbH hat ihre Eignung als bisherige Konzessionsnehmerin hinreichend belegt. Der Gaskonzessionsvertrag wahrt die Interessen der Stadt Neckargemünd und ihrer Einwohner an einer Gasversorgung entsprechend der von der Stadt im Vergabeverfahren konkretisierten Ziele des § 1 Energiewirtschaftsgesetz.

Neckargemünd, 13. Januar 2023
Frank Volk, Bürgermeister

Fälligkeitshinweis Pachtzahlungen Meldung vom 20. Oktober 2022

Für alle Zahlungspflichtigen, die nicht an unserem Abbuchungsverfahren teilnehmen, weisen wir darauf hin, dass am 11.11.2022 die Pachtzahlung für das Jahr 2022 fällig wird. Bitte geben Sie bei Ihren Zahlungen das Buchungszeichen an. Es werden keine Rechnungen verschickt und die Beträge sind ohne weitere Anforderung zu überweisen.
Sollten Sie die Abbuchung der fälligen Beträge wünschen, so fordern Sie bitte bei der Stadtkasse die entsprechenden Formulare an (Tel.-Nr. 06223/804-322).