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Klimaschutzaktivitäten in Kindertagesstätten, Schulen und Vereinen

Wer wird gefördert?

  • öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Kindertagesstätten und Schulen (nicht umfasst sind Volkshochschulen)
  • öffentliche und freie, gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • örtliche Vereine mit Gemeinnützigkeitsstatus, die im Vereinsregister eingetragen sind
  • gemeinnützige Organisationen, wie beispielsweise Feuerwehren, Technisches Hilfswerk, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Jugendclubs, Bibliotheken, Familien-, Bürger- oder Gemeindezentren

Ausgenommen sind politische Organisationen.

Wie hoch ist die Förderung?

Bei Durchführung von Maßnahmen oder anderen Aktivitäten, die den Klimaschutz aktiv fördern, wird den Antragsstellern ein Zuschuss gewährt.
Nicht gefördert werden Ausgaben für Personalkosten.

Was wird gefördert?

Klimaschutzaktivitäten werden mit einem Zuschuss in Höhe von 40 Prozent gefördert.
Die Mindestzuwendung muss 50 Euro betragen. Die maximale Zuwendung beträgt 200 Euro.
Antragsstellern die aktiv am STADTRADELN teilnehmen wird ein Bonus in Höhe von 50 Euro gewährt. Die Auszahlung erfolgt nach Ende des Aktionszeitraumes des STADTRADELNS.

Antragsverfahren

Das Verfahren ist zweistufig:

  1. Vor Umsetzung der Maßnahme muss eine kurze Maßnahmenbeschreibung (Formular 5) zusammen mit dem Antragsformular (Formular 1) eingereicht werden. Sofern die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind und die Projektskizze positiv bewertet wird, kann die Maßnahme durchgeführt werden.
  2. Nach Durchführung der Maßnahme wird ein kurzer Abschlussbericht (Formular 6) mit den Rechnungskopien eingereicht. Danach erfolgt die Auszahlung der Förderung an den Antragssteller.

Wo müssen die Anträge eingereicht werden?

Anträge auf Zuwendung können ausschließlich schriftlich eingereicht werden. Es werden ausschließlich Anträge angenommen die vollständig und widerspruchsfrei sind. Erfüllen Anträge diese Anforderungen nicht werden diese zurückgestellt, bis der Antragssteller diese erfolgreich nachgebessert hat. Förderungen werden nur gewährt, wenn die Mittel im jeweiligen Förderschwerpunkt noch zur Verfügung stehen.