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Gebäude-Thermografie – bis 23.02.2024 anmelden!

Um die privaten Hausbesitzer und Gewerbetreibende  bei der energetischen Sanierung ihrer Gebäude zu unterstützen, fördert die Stadt Neckargemünd  in der Wintersaison 2023/24 die Erstellung von Thermografie-Aufnahmen.
Interessierte Hausbesitzer können sich ab sofort entweder telefonisch bei der AVR Energie oder per Bestellformular anmelden. Im Rahmen des Klimaschutz-Förderprogramms werden die ersten 25 Anmeldungen mit 50 Euro bezuschusst. So erhalten Geförderte das Thermografie-Paket für nur 99 Euro. Mit der Abgabe des Bestellformulars – auch erhältlich in den Bürgerbüros oder auf der städtischen Homepage – erfolgt automatisch auch die Beantragung der Förderung. Sollten Hausbesitzer einen anderen Partner wählen, gibt es dort ebenfalls einen Antrag auf Förderung, der zusammen mit der Bestellbestätigung eingereicht werden kann.

Wer wird gefördert?

Juristische und natürliche Personen, die Eigentümer/-innen, Pächter/-innen oder Mieter/-innen der Gebäude sind, bei denen die Gebäudethermografie durchgeführt werden soll
Pächter/-innen oder Mieter/-innen benötigen die schriftliche Einverständniserklärung des/der Eigentümers-/in zur Durchführung der Gebäude-Thermografie. Diese ist dem Bestellformular beizufügen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt pauschal 50 Euro pro durchgeführte Thermografie.

Antragsverfahren

Für Thermografie-Aufnahmen von der AVR Energie GmbH ist die Abgabe des ausgefüllten Bestellformulars bei den Klimaschutzbeauftragten der Stadt Neckargemünd ausreichend. Die Daten werden an die AVR weitergeleitet. Die weitere Bearbeitung und Rechnungsstellung erfolgt durch die AVR Energie GmbH. Der Förderbetrag wird automatisch vom Rechnungsbetrag abgezogen.

Wo müssen die Anträge eingereicht werden?

Anträge auf Zuwendung können ausschließlich schriftlich eingereicht werden. Es werden ausschließlich Anträge angenommen die vollständig und widerspruchsfrei sind. Erfüllen Anträge diese Anforderungen nicht werden diese zurückgestellt, bis der Antragssteller diese erfolgreich nachgebessert hat. Förderungen werden nur gewährt, wenn die Mittel im jeweiligen Förderschwerpunkt noch zur Verfügung stehen.

Die Aufnahmen müssen bei niedrigen Außentemperaturen, also in den Wintermonaten, erstellt werden. Der Anmeldezeitraum bei der AVR ist daher bis zum 23.02.2024 befristet, direkt anschließend werden die Thermografie-Aufnahmen durchgeführt.