Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022

Der Gemeinsame Gutachterausschuss Sinsheim hat gemäß § 196 Baugesetzbuch in Verbindung mit den §§ 15, 38 Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 für die Gemeinden Angelbachtal, Bammental, Eberbach, Epfenbach, Eschelbronn, Gaiberg, Helmstadt-Bargen, Lobbach, Mauer, Meckesheim, Neckarbischofsheim, Neckargemünd, Neidenstein, Reichartshausen, Schönbrunn, Sinsheim, Spechbach, Waibstadt, Wiesenbach und Zuzenhausen ermittelt und in der Sitzung vom 21.06.2022 beschlossen.

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).

Die aktuellen Bodenrichtwerte sind auf der Internetseite BORIS-BW (gutachterausschuesse-bw.de) veröffentlicht und sind kostenfrei gemäß den Nutzungsbedingungen einsehbar. Dort kann nach Eingabe von Ort und Straße oder Gemarkung und Flurstücks-Nummer ein Kartenausschnitt mit beschreibenden Informationen sowie der Bodenrichtwert abgerufen werden.

Schriftliche, gebührenpflichtige Bodenrichtwertauskünfte wären ggf. per E-Mail an gutachterausschuss@sinsheim.de oder schriftlich unter der Anschrift Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschuss Sinsheim, Wilhelmstraße 14 – 18, 74889 Sinsheim zu beantragen. Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter der Nummer 07261 404886.

Wichtige Hinweise zur neuen Grundsteuer ab 2025

Die Grundsteuer wird künftig neu berechnet. Die Eigentümerinnen und Eigentümer müssen für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) eine Steuererklärung einreichen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, bis 31.10.2022 eine sogenannte „Feststellungserklärung“ abzugeben. Um die Bürgerinnen und Bürger bei der Abgabe dieser Erklärung zu unterstützen, stellt die Finanzverwaltung zahlreiche Hinweise und Hilfen bereit. Auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de stehen weitere Informationen und erforderliche Daten zur Verfügung. Der für Steuerzwecke benötigte Bodenrichtwert kann seit dem 1. Juli 2022 auf dieser landesweiten Informationsseite kostenfrei abgerufen werden.

Sinsheim, den 04.08.2022                                        
Andreas Daubenberger                                                                           
Vorsitzender des Gutachterausschusses