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Bebauungsplan Feuerwehrhaus Neckargemünd-Dilsberg

Aufstellungsbeschluss am 21. April 2020

Der Gemeinderat der Stadt Neckargemünd hat am 21. April 2020 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan „Feuerwehrhaus Neckargemünd-Dilsberg“ aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB durchzuführen.

Gegenstand der Planung ist eine künftige Fläche für den Gemeindebedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr im Bereich Alter Hofweg / Neuhof im Ortsteil Dilsberg. Das Plangebiet in einer Größe von insgesamt 7.130 qm, betrifft die Flurstücke Nr. 612, 3811, 4286, 4396, 4426, 4431, 4432, 4433, 4436 von Dilsberg. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich ausfolgendem Kartenausschnitt:

Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 24. März 2020.

Ziele und Zwecke der Planung: Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes beabsichtigt die Stadt Neckargemünd, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Süden des Ortsteiles Dilsberg zu schaffen.
Die geplante Baumaßnahme ist aufgrund der Lage des Bestandsgebäudes im Siedlungsgefüge sowie die hier vorhandenen räumlichen Defizite zwingend erforderlich. Die aus dem Jahr 1954 stammende derzeitige Unterkunft verfügt über keine Umkleideräume, sanitäre Einrichtungen und Aufenthaltsräume. Die räumliche Ausstattung sowie der bauliche Zustand entsprechen damit in keinster Weise den heutigen Anforderungen an ein Feuerwehrgerätehaus und widersprechen allen gültigen Unfallverhütungsvorschriften. Die derzeitigen Garagen der Feuerwehr sind nur durch die enge Toreinfahrt der „Feste Dilsberg“ zu erreichen. Dieser Umstand führt bei Einsätzen immer wieder zu Verkehrsbehinderungen und zu einer Gefährdung für die Einsatzkräfte, aber auch für die Bürger. Somit ist der Neubau eines Feuerwehrhauses in Dilsberg unabdingbar, um gemäß dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg den kommunalen Aufgaben einer Gemeinde gerecht werden zu können.
Umfangreiche Standortanalysen führten in den letzten Jahren zu dem Ergebnis, dass, unter Berücksichtigung aller Belange, eine solche kommunale Einrichtung im Ortsteil Dilsberg nur im Bereich „Alter Hofweg“ realisiert werden kann. Hierfür sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt.

Frühzeitige Bürgerbeteiligung: 08.05. - 08.06.2020

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planauflage von Freitag, 08. Mai 2020 bis einschließlich Montag 08. Juni 2020 im Rathaus Neckargemünd, Bahnhofstraße 54, statt.

Aufgrund der Corona-Pandemie werden die Planunterlagen am Seiteneingang des Rathauses Ecke Jahnstraße / Falltorstraße ausgehängt. Die Planunterlagen sind frei zugänglich. Bitte beachten sie jedoch die aktuellen allgemein verbindlichen Gesundheitsvorschriften.

Es wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.
Eine Kontaktaufnahme ist möglich per Email an bautv@neckargemuend.de oder telefonisch zu folgenden Zeiten unter der Rufnummer 06223 8040: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
Auch eine persönliche Erörterung ist nach Terminvereinbarung möglich.

Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen bei der Stadt Neckargemünd abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Zusätzlich können die Unterlagen auch hier auf der Homepage der Stadt Neckargemünd eingesehen werden.

Neckargemünd, den 22. April 2020
Frank Volk, Bürgermeister