
Formulare
Hier finden Sie eine Auswahl häufig nachgefragter Formulare zum Ausfüllen. Unterschriftspflichtige Formulare müssen von Hand unterschrieben (elektronische Signaturen sind leider noch nicht rechtsbindend) und im jeweiligen Fachbereich eingereicht werden.
Hier finden Sie eine Auswahl häufig nachgefragter Formulare zum Ausfüllen. Unterschriftspflichtige Formulare müssen von Hand unterschrieben und im jeweiligen Fachbereich eingereicht werden. Auf elektronischem Wege sind sie nur mit qualifizierter elektronischer Signatur rechtsgültig.
Lesen Sie hierzu die Informationen des Ministeriums der Justiz und für Europa Baden-Württemberg zur qualifizierten elektronischen Signatur.
Hier finden Sie das städtische SEPA-Lastschriftmandat zum Befüllen. Bitte schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular an die Stadtkasse.
Formulare und Onlinedienste
V
- Vergnügungssteuer - Abmeldung von Spielgeräten
- Vergnügungssteuer - Anmeldung von Spielgeräten
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Vergnügungssteuererklärung
Gemäß § 10 der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer.
Die Steuererklärung ist bis zum 10. Tag nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres abzugeben.
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Vergnügungssteuererklärung (mit Eingabeassistenz)
Gemäß § 10 der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer.
Die Steuererklärung ist bis zum 10. Tag nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres abzugeben. -
Verkehrsrechtliche Anordnung
Antrag nach den §§ 45/46 Straßenverkehrsordnung (StVO) auf Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung