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FAQ „Geflüchtet aus der Ukraine – angekommen in Neckargemünd"

Die ersten Menschen, die aus den Kriegsgebieten in der Ukraine geflüchtet sind, kommen zurzeit in Neckargemünd an. Die Hilfsbereitschaft unserer Bürgerinnen und Bürger ist enorm - viele öffnen ihre Häuser und Wohnungen für die Geflüchteten, spenden Geld und Hilfsgüter, und engagieren sich für die Betreuung der schwer traumatisierten Menschen.

Was am dringendsten benötigt wird, welche Behördengänge notwendig sind, und wo Sie weitere Informationen erhalten, finden Sie hier (529 KB).

Wie können wir Geflüchteten aus der Ukraine in Neckargemünd am besten helfen?

Am dringendsten benötigt sind zurzeit Geldspenden. Damit können wichtige Dinge unkompliziert beschafft werden. Sie können mit dem Stichwort „Ukrainehilfe“ Ihre Spende auf eines der städtischen Konten überweisen:

  • Sparkasse Heidelberg:
    IBAN DE97 6725 0020 0007 0000 14
    BIC SOLADES1HDB 
  • Volksbank Neckartal eG:
    IBAN DE49 6729 1700 0000 0651 02
    BIC GENODE61NGD

Wenn Sie Wohnraum an Geflüchtete vermieten möchten, finden Sie alle wichtigen Informationen in diesem Merkblatt für Vermieter (492 KB).

Kostenzuschuss für Vermieter

Bei der Unterbringung in privaten Zimmern wird gegen Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung ein Pauschalbetrag von 100,00 Euro pro untergebrachter Person gezahlt. Der Gesamtbetrag (z. B. bei einer fünfköpfigen Familie) ist allerdings auf 400,00 Euro pro bewohntem Zimmer gedeckelt. Mit der Pauschale sind sämtliche Kosten abgedeckt. Besondere Nebenkosten werden nicht zusätzlich übernommen.
Antrag auf Kostenzuschuss § 3 AsylbLG herunterladen (162 KB)

Wie lange kann man hier bleiben?

Aufenthalt bis 90 Tage visumfrei gestattet, weitere 90 Tage auf Antrag bei der Ausländerbehörde (Rhein-Neckar-Kreis) möglich -> gilt als „Kurzzeitaufenthalt“, d.h. im Prinzip Touristenstatus.

Wie kommt man an Hilfsleistungen?

Wenn die Geflüchteten Leistungen jeglicher Art benötigen – z.B. Krankenversicherung / medizinische Leistungen, Geld zum Lebensunterhalt, Kindergarten- und Schulbesuch – ist ein Wohnsitz in Deutschland Voraussetzung, d. h. Anmeldung beim Meldeamt auf die Unterkunftsadresse notwendig.

1. Schritt: Anmeldung

Geflüchtete, die aus der Ukraine eingereist sind und eine private Unterkunft in Neckargemünd haben:

Anmeldung im Bürgerbüro, Rathaus Neckargemünd

  • Termin im Bürgerbüro vereinbaren  hier buchen
  • Geflüchtete müssen persönlich kommen, ggf. an Dolmetscher denken!
  • Wohnungsgeberbescheinigung ausgefüllt mitbringen hier herunterladen (24 KB)

Geflüchtete, die aus der Ukraine eingereist sind und keine private Unterkunft haben:

Sie müssen für die Registrierung zur Erstaufnahmestelle Durlacher Allee 100 in Karlsruhe und dann in die vorläufige Unterbringung des Kreises – Begleitung sinnvoll!

2. Schritt: Termin beim Integrationsamt

Hier werden erstellt:
1. Formloser Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung. Eine Arbeitsgenehmigung wird automatisch erteilt.
2. Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zur Sicherung des Lebensunterhalts und der medizinischen Versorgung

Zum Termin mitbringen:

3. Schritt: Sicherung des Lebensunterhalts nach erteilter Aufenthaltsgenehmigung

Nach Erhalt einer Fiktionsbescheinigung bzw. dem Aufenthaltstitel können die Anträge bei Jobcenter (wenn arbeitsfähig) oder Sozialamt (nicht arbeitsfähig) gestellt werden.

Antrag Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis

Notwendige Unterlagen

  • ausgefüllter Hauptantrag – Antrag herunterladen (1,9 MB) und Ausfüllhilfe ukrainisch herunterladen (738 KB)
  • ausgefüllter Anmeldebogen mit ukrainischer Übersetzung – Anmeldebogen herunterladen (3,5 MB)
  • Meldebestätigung (im 1. Schritt erhalten)
  • Kopien aller Pässe
  • Kopien aller Aufenthaltstitel oder Fiktionsbescheinigungen
  • Kopie des letzten Bescheids der bisherigen Asylbewerberleistungen und evtl. Einstellungsbescheid
  • Bestätigung einer Krankenkasse für die Mitgliedschaft
  • Kontoverbindung
  • Kopie Mietvertrag

Antrag Sozialamt Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Notwendige Unterlagen

  • vereinfachter Antrag SGB XII – hier herunterladen (479 KB)
  • Meldebestätigung (im 1. Schritt erhalten)
  • Kopien aller Pässe
  • Kopien aller Aufenthaltstitel oder Fiktionsbescheinigungen
  • Kopie des letzten Bescheids der bisherigen Asylbewerberleistungen
  • Kontoverbindung
  • Kopie Mietvertrag

Ansprechpartner und weitere Infos

Integrationsmanagement bei der Stadtverwaltung, Frau Rohrer, Tel.: 804-444.
Infoseite des Rhein-Neckar-Kreises
Alle Infos zusammengefasst auf Ukrainisch hier