12.05.2010 Google StreetView - Widersprüche
Die Stadtverwaltung Neckargemünd bietet Hilfestellung bei Widersprüchen gegen Veröffentlichung von Bildmaterial in Google StreetView an. Zusätzlich hat die Stadtverwaltung Neckargemünd Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Bildmaterial sämtlicher städtischen Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen eingelegt, um die Persönlichkeitsrechte der in den Einrichtungen befindlichen Kinder und Jugendlichen zu schützen.
Das Unternehmen Google plant, als Zusatzfunktion des Landkarten- und Luftbilddienstes „Google Maps“ Aufnahmen von Straßenzügen und Häuserfronten des gesamten Bundesgebietes frei im Internet zur Verfügung zu stellen. Jeder Bürger kann selbst entscheiden, ob er mit der Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und insbesondere von selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden bzw. von Grundstückseigentum einverstanden ist. Gegen die Veröffentlichung des Bildmaterials ist ein Widerspruch möglich, der nur direkt an Google gerichtet werden kann. Die Stadt Neckargemünd nimmt die Sorge der Bürger ernst und bietet als Hilfestellung den Download eines Musterwiderspruches an. Zusätzlich liegen Vordrucke von Musterwidersprüchen im Bürgeramt und den Ortsverwaltungen aus.
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