Im vergangenen Dezember hatte der Gemeinderat in einer 6- stündigen Sitzung alle bis dahin im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen aus der Behörden- und Bürgerbeteiligung behandelt. Im Ergebnis wurden einige Änderungen im Entwurf des Bebauungsplanes und eine damit verbundene erneute Offenlage der Planunterlagen beschlossen. Vier Bürger hatten nun im Rahmen der erneuten Offenlage Einwendungen erhoben. Diese werden jetzt von den Städteplanern und Gutachtern geprüft und dem Gemeinderat zur Bewertung vorgelegt. Laut Bürgermeister Horst Althoff ist bis Mitte Februar mit dem endgültigen Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat zu rechnen.
Da ab 1. März die Vegetationsperiode beginnt und Baumfällungen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig sind, wurden die Rodungsarbeiten auf den Februar vorverlegt. „Solche Maßnahmen“, so Bürgermeister Althoff weiter, „sind nicht unüblich und wurden mit den Naturschutzbehörden abgestimmt.“ Die Einwilligungen der betroffenen Grundstückseigentümer liegen vor, so dass nach Auffassung von Bürgermeister Althoff an der Rechtmäßigkeit der Rodungsmaßnahmen keine Zweifel bestehen. Nach Abschluss der Rodungen und dem Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat kann dann unverzüglich mit den Erschließungsarbeiten und der Vermarktung der Baugrundstücke begonnen werden.





